Falsche Preisnachlässe bei Online-Händlern zum Black Friday & Cyber Monday

Black Friday Flasche Preisnachlässe
Falsche Preisnachlässe zum Black Friday: Jeder 3. Shop täuscht im Sale

Thorsten SprengelVon Thorsten Sprengel am 28.10.2026

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EU-Behörden prüften 314 Online-Händler

Der Black Friday 2026 findet am 27. November statt, der Cyber Monday folgt am 30. November. Schon vorher dürften zahlreiche Online-Händler mit hohen Rabatten werben. Doch nicht jeder Preisnachlass ist so attraktiv, wie er zunächst erscheint.

Das zeigt eine europaweite Untersuchung der Europäischen Kommission. Verbraucherschutzbehörden überprüften im November und Dezember 2025 insgesamt 314 Online-Händler während der Verkaufsaktionen rund um Black Friday und Cyber Monday.

Das Ergebnis: Bei 30 Prozent der untersuchten Shops entsprachen die Rabattangaben nicht den EU-Vorschriften. In weiteren 30 Prozent der Fälle waren zusätzliche Informationen für eine abschließende Bewertung erforderlich.


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Die Ergebnisse wurden am 26. März 2026 veröffentlicht. An der koordinierten Kontrollaktion beteiligten sich 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen.

Falsche Preisnachlässe zum Black Friday und Cyber Monday: Fakten

  • 314 Online-Händler wurden überprüft
  • Mindestens 30 Prozent verstießen gegen die Vorschriften für Rabattangaben
  • Bei weiteren 30 Prozent bestand zusätzlicher Klärungsbedarf
  • 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen waren beteiligt
  • Die Kontrollen fanden im November und Dezember 2025 statt
  • Die Ergebnisse wurden am 26. März 2026 veröffentlicht

Die Untersuchung ist Teil einer sogenannten Sweep-Aktion. Dabei prüfen nationale Verbraucherschutzbehörden unter Koordination der Europäischen Kommission zeitgleich verschiedene Online-Angebote.

Die Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Händler. Sie lassen sich nicht automatisch auf sämtliche Online-Shops übertragen.

Warum die 30-Tage-Regel bei Rabatten wichtig ist

Nach den EU-Vorschriften für Preisangaben müssen Händler bei beworbenen Preisnachlässen für Waren grundsätzlich den niedrigsten eigenen Preis der 30 Tage vor Beginn der Preisermäßigung als Referenz angeben. Auch beworbene prozentuale Rabatte müssen sich auf diesen Preis beziehen.

In Deutschland ist diese Vorgabe in § 11 der Preisangabenverordnung geregelt.

Ein Beispiel: Ein Kopfhörer kostet zunächst 100 Euro. Anschließend erhöht ein Händler den Preis auf 130 Euro, bevor er ihn am Black Friday auf 90 Euro reduziert.

Bewirbt er die Ersparnis mit rund 31 Prozent gegenüber den 130 Euro, wäre das irreführend. Denn der niedrigste Preis innerhalb der vergangenen 30 Tage lag bei 100 Euro.

Der tatsächliche Rabatt gegenüber diesem Referenzpreis beträgt also nur 10 Prozent.

Gerade jetzt ist diese Regel interessant. Bei einer Rabattaktion, die am Black Friday 2026 startet, sind die Preise der 30 Tage davor maßgeblich.

Wer die Preisentwicklung bereits vor dem Black Friday beobachtet, kann vermeintlich hohe Rabatte deshalb besser einschätzen.

Irreführende Rabatte sind nur ein Teil des Problems

Die Untersuchung beschränkte sich nicht auf falsche Preisnachlässe. Die Behörden fanden auch weitere Praktiken, die Verbraucher beim Online-Kauf benachteiligen können.

Bei 36 Prozent der geprüften Händler wurde versucht, optionale Artikel in den Warenkorb zu legen. In 40 Prozent dieser Fälle fragten die Händler nicht eindeutig nach der Zustimmung der Kunden.

Auch Preisvergleiche waren auffällig. 34 Prozent der Shops arbeiteten mit solchen Vergleichen. Sechs von zehn dieser Händler erklärten jedoch nicht klar, worauf sich der Vergleich bezog.

Für Verbraucher war damit nicht immer nachvollziehbar, wie der angebliche Preisvorteil zustande kam.

Druckverkaufstechniken und versteckte Gebühren

18 Prozent der Händler nutzten Druckverkaufstechniken. Dazu zählen etwa Hinweise auf knappe Bestände oder Countdown-Timer, die zum schnellen Kauf drängen sollen.

Bei mehr als der Hälfte dieser Fälle stellten die Behörden Hinweise auf irreführende Praktiken fest.

Problematisch wird es beispielsweise, wenn eine angebliche Warenknappheit gar nicht besteht oder ein Countdown-Timer einen falschen Eindruck von der verbleibenden Angebotsdauer vermittelt.

Hinzu kommt das sogenannte Drip Pricing. Diese Methode wurde bei 10 Prozent der überprüften Händler festgestellt.

Dabei werden verpflichtende Zusatzkosten wie Versand- oder Servicegebühren erst spät im Bestellprozess sichtbar.

Der tatsächliche Endpreis ist für Käufer damit nicht von Anfang an erkennbar.

Black Friday Falle
Hohe Rabatte bedeuten nicht automatisch, dass ein Black-Friday-Angebot besonders günstig ist.

Diese Praktiken sind nach EU-Recht unzulässig

Das Hinzufügen kostenpflichtiger Artikel ohne Zustimmung des Verbrauchers ist nach EU-Verbraucherschutzrecht unzulässig. Gleiches gilt für irreführende Preisangaben, falsche Knappheitsbehauptungen und das Verschweigen verpflichtender Zusatzkosten bis zum Ende des Bestellprozesses.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden können bei bestätigten Verstößen weitere Maßnahmen gegen die betroffenen Unternehmen einleiten.

Die Untersuchung liefert dafür Anhaltspunkte. Sie bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche auffälligen Händler bereits mit Sanktionen belegt wurden.

So erkennst Du echte Schnäppchen zum Black Friday 2026

Die Untersuchung zeigt, warum Verbraucher bei großen Rabattaktionen genauer hinschauen sollten. Besonders rund um Black Friday und Cyber Monday versuchen manche Händler offenbar, Käufer unter Druck zu setzen.

Wer tatsächlich sparen möchte, sollte deshalb einige Punkte beachten:

  • Preisentwicklung prüfen: Preisvergleichsportale mit Preisverlauf zeigen dir, wie viel ein Produkt in den vergangenen Wochen gekostet hat.
  • Rabatte hinterfragen: Ein hoher Preisnachlass gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers bedeutet nicht automatisch ein besonders günstiges Angebot.
  • Angebote vergleichen: Prüfe, ob das gewünschte Produkt bei anderen Händlern möglicherweise noch günstiger erhältlich ist.
  • Warenkorb kontrollieren: Achte darauf, ob ungefragt zusätzliche Artikel oder kostenpflichtige Leistungen hinzugefügt wurden.
  • Endpreis beachten: Berücksichtige Versandkosten und mögliche Zusatzgebühren.
  • Nicht unter Druck setzen lassen: Countdown-Timer und angeblich knappe Bestände sollten dich nicht zu einem überstürzten Kauf verleiten.

Gerade bei teureren Anschaffungen wie Kopfhörern, Musikinstrumenten oder Studioequipment lohnt sich ein Preisvergleich schon vor dem Black Friday.

Die Ergebnisse der EU-Kontrolle machen deutlich: Entscheidend ist nicht die Höhe des beworbenen Rabatts, sondern der tatsächliche Preis.

Wer die Preisentwicklung kennt und Angebote vergleicht, kann falsche Schnäppchen leichter erkennen.

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