Falsche Preisnachlässe bei Online-Händlern zum Black Friday & Cyber Monday

Black Friday Falle
Black Friday Falle: Jeder 3. Shop täuscht im Sale

Thorsten Sprengel Von Thorsten Sprengel am 30. März 2026

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EU-Behörden prüfen 314 Online-Händler

Im Rahmen einer europaweiten Kontrollaktion überprüften die Behörden 314 Online-Händler während der Verkaufsaktionen rund um Black Friday und Cyber Monday. Das Ergebnis: 30 Prozent der untersuchten Shops stellten Preisnachlässe falsch dar.

Nach der EU-Richtlinie für Preisangaben gilt bei beworbenen Rabatten eine klare Regel. Der Referenzpreis muss der niedrigste Preis sein, den das Produkt in den vergangenen 30 Tagen hatte. Genau an dieser Vorgabe scheiterten viele Händler.

Die koordinierte Prüfaktion wird als „Sweep“ bezeichnet. Solche Sweeps werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von nationalen Behörden zeitgleich in mehreren Ländern durchgeführt.


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Falsche Preisnachlässe bei Online-Händlern zum Black Friday und Cyber Monday: Fakten

  • 30 Prozent der Händler zeigten Rabatte falsch an
  • 314 Online-Händler wurden von Behörden überprüft
  • 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen beteiligt
  • Referenzpreis muss niedrigster Preis der letzten 30 Tage sein
  • Koordinierte Aktion während Black Friday und Cyber Monday
  • Systematische Erfassung von Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzrecht

Irreführende Rabatte sind nur ein Teil des Problems

Die Untersuchung beschränkte sich nicht auf falsche Preisnachlässe. Die Behörden fanden auch weitere Praktiken, die Verbraucher beim Online-Kauf benachteiligen können.

Bei 36 Prozent der geprüften Händler wurden optionale Artikel automatisch oder ohne klare Zustimmung in den Warenkorb gelegt. In rund vier von zehn dieser Fälle fehlte die ausdrückliche Zustimmung der Kunden.

Auch Preisvergleiche waren auffällig. 34 Prozent der Shops arbeiteten mit solchen Vergleichen. Sechs von zehn dieser Händler erklärten jedoch nicht klar, worauf sich der Vergleich überhaupt bezog. Für Verbraucher war damit oft nicht nachvollziehbar, wie der angebliche Preisvorteil zustande kam.

Druckverkaufstechniken und versteckte Gebühren

18 Prozent der Händler nutzten Druckverkaufstechniken. Dazu zählen etwa Hinweise auf knappe Bestände oder Countdown-Timer, die zum schnellen Kauf drängen sollen. Nach Angaben der Verbraucherschutzbehörden war mehr als die Hälfte dieser Fälle irreführend.

Irreführend ist eine solche Darstellung zum Beispiel dann, wenn eine behauptete Knappheit in Wirklichkeit gar nicht besteht.

Hinzu kommt sogenanntes Drip Pricing. Diese Methode wurde bei 10 Prozent der überprüften Händler festgestellt. Dabei tauchen zusätzliche Kosten wie Versand- oder Servicegebühren erst spät im Bestellprozess auf.

Der tatsächliche Endpreis wird für Käufer also erst kurz vor dem Abschluss des Kaufs sichtbar.

Black Friday Falle
Bei vermeintlichen Black Friday Angeboten ist Vorsicht geboten.

Diese Praktiken sind nach EU-Recht unzulässig

Das Hinzufügen von Artikeln ohne Zustimmung des Verbrauchers ist nach EU-Verbraucherschutzrecht unzulässig. Gleiches gilt für irreführende Preisangaben, falsche Knappheitsbehauptungen und versteckte Zusatzkosten.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden können nun prüfen, welche Maßnahmen gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet werden.

Diese Länder waren an der Untersuchung beteiligt

An der Untersuchung nahmen folgende 23 EU-Mitgliedstaaten teil: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Schweden. Island und Norwegen beteiligten sich ebenfalls an der Aktion.

Die Untersuchung verschafft einen umfassenden Überblick über den Markt. Sie hilft dabei, Bereiche zu identifizieren, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Ziel besteht darin, den Markt fair, transparent und wettbewerbsfähig zu halten.

Warum das für Verbraucher wichtig ist

Die Ergebnisse zeigen, dass große Rabattaktionen mit Vorsicht betrachtet werden sollten. Gerade rund um Black Friday und Cyber Monday geraten viele Käufer unter Zeitdruck. Genau das nutzen manche Händler offenbar aus.

Wer online einkauft, sollte deshalb nicht nur auf den beworbenen Rabatt achten. Wichtig ist auch, ob Zusatzartikel ungefragt im Warenkorb landen, ob Preisvergleiche nachvollziehbar sind und ob am Ende plötzlich weitere Gebühren auftauchen.

Die Untersuchung ist damit nicht nur eine Mahnung an Händler. Sie ist auch ein Hinweis an Verbraucher, bei vermeintlichen Schnäppchen genauer hinzusehen.

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