Universal Music darf Tracks auf SoundCloud löschen

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SoundCloud erlaubt Löschung ohne Aufsicht

SoundCloud räumt einigen Inhabern von Urheberrechten die alleinige Befugnis ein, Stücke aus ihrem Katalog bzw. Audiodateien, die solche Stücke enthalten, ohne Kommentar zu löschen. Ein britischer DJ hatte sich nach der Löschung einiger Tracks auf seinem Account bei SoundCloud beschwert und in der Antwort hieß es, dass Universal Music jegliche Dateien auf SoundCloud ohne deren Aufsicht löschen dürfe. Major-Labels sehen Online-Piraterie immer noch als eine der Hauptbedrohungen für die Musikindustrie. Um diesem Problem entgegenzutreten, überwachen sie das Netz in der Hoffnung, unerlaubt verbreitete Kopien aufzuspüren.

Das geschieht auch auf SoundCloud, dem Dienst, der sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Services zum Sharing von Musik etablierte und Rechteinhaber in ihrem Ansinnen unterstützt. Dabei geht man in einigen Fällen einen Schritt weiter, wie nun bekannt wurde:

Der Pro-Account von DJ Mr Brainz wurde angeblich aufgrund von wiederholten Urheberrechtsverstößen aufgelöst – er nutzte SoundCloud, um Episoden seiner Radioshow hochzuladen. Er beteuert, dass dies Künstler dabei unterstütze, mehr Tonträger und/oder MP3s der aufgeführten Stücke zu verkaufen. Universal Music ist nicht dieser Auffassung und entfernte seine Dateien.

Der DJ hakte bei SoundCloud nach, doch zu seiner Überraschung konnte das Unternehmen keine Auskunft geben, da Universal Music exklusiv die Befugnis zur Löschung erteilt wurde und SoundCloud nicht in die Entscheidungsfindung zur Entfernung der Dateien von ihren Servern involviert sei:

» SoundCloud had no control over it, and they don’t tell us which part of your upload was infringing. […] The control of removing content is completely with Universal. «

Wenn es zulässig ist, die hier geschilderte Vorgehensweise als übliche Praxis zu klassifizieren, würde das bedeuten, dass betroffene User keine Auskunft darüber erhalten, was ihnen vorgeworfen wird. SoundCloud weist indessen darauf hin, dass Nutzer jederzeit die Gelegenheit hätten, vermeintlich unrechtmäßige Löschungen anzufechten.

Nicht nur das Berliner Unternehmen überträgt die Exekutive in dieser Manier auf Labels, auch YouTube entschloss sich bereits dazu.

Quelle

Lesermeinungen (12)

zu 'Universal Music darf Tracks auf SoundCloud löschen'

  • Dj Erosol   08. Jul 2014   13:37 UhrAntworten

    Irgendwie schon krass, wenn man bedenkt was die GEMA von DJ für ein Geld haben möchte ( https://www.delamar.de/musikbusiness/gema-dj-tarif-beschlossen-19414/ ).

    Hat sich die GEMA eigentlich schon mal öffentlich zu Soundcloud geäußert?

  • Mex   08. Jul 2014   17:50 UhrAntworten

    Ich glaube das User doch schon sehr genau wissen, in welchen Rahmen sie sich bewegen und z.B. Dinge nutzen, vor allem solche Dinge nutzen, für die sie keine Erlaubnis haben.

    Sicher mag es Dinge geben von denen man glaubt, das diese in einer undifferenzierten Grauzone liegen.
    User aber lassen es auch mit dem (Irr)Wissen (anderer) lieber darauf ankommen, gleichwohl man im Hinterkopf das unbequeme aber trotzdem irgendwie sichere Gefühl hat, nicht wirklich ganz "koscher" zu handeln.

    Ich finde es daher auch legitim wenn ein Rechteinhaber sich nicht erst für sein Eigentum erklären muss, sondern die Löschung illegal verwendeten Eigentums vornehmen kann. Das gilt im übrigen nicht nur für die Musikindustrie.

    Und von wegen "meine (illegal) verwendeten Sachen kämen ja nur den Künstlern und Bands zugute", ist meist reine Selbstdarstellung und Ausrede.

    Aber muss man deswegen die Flinte ins Korn werfen ?
    Finde ich nicht. Diese Entwicklung spendiert doch auch Potential und lässt Platz für genügend neues oder eben anderes. Für bisher ungehörte gute Bands und Künstler und somit auch DJ`s.

    Wenn es einem DJ aber nur darauf ankommt, auf möglichst bekanntes zurückzugreifen, geht es ihm um die Vermarktung seiner Kanäle und nur um Selbstdarstellung !
    Da soll mir auch bitte keiner etwas anderes erzählen.

    Mir fallen zwar außer "Dewey Phillips und Wolfman Jack" nun gerade keine großen DJ-Namen ein, aber einige der größten R-DJ`s sind deswegen zu Größen ihres Geschäfts geworden, weil sie sich auch mal außerhalb von Konfessionen und Richtlinien von Plattenfirmen bewegt haben und unbekannte Platten und Talente spielten.
    Einige Megastars (u.a. Frank Sinatra,Elvis Presley) und DJ`s sind so z.B. aus den 1930-1960 Jahren hervorgegangen.
    Und die Situation ist heutzutage recht ähnlich, nur das einem als Künstler und DJ doch ehr viel mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Gehör zu ernten.

    Überall da wo sich Grenzen auftun, tun sich automatisch immer auch Chancen auf. Man muss sie nur zu nutzen wissen, auch als DJ.

  • Basstronaut   08. Jul 2014   18:21 UhrAntworten

    Nuja,
    meiner Meinung nach sollte man da differenzieren ob die Tracks als public Download oder nur zum Stream drin stehen.
    Natürlich will jeder Künstler und das Label das die Titel möglicht viele Leute erreicht.
    Aber bei Itunes und co. kostet der Downlaod halt auch Geld, und das ist auch gut so.
    Daher finde ich das es schon Ok das man Songs für die man bezahlt hat nur zum Stream einstellen darf, aber nicht zum Download.
    Leider ist es so das viele Leute sich heute keine Musik mehr kaufen, sonder nur noch im Stream hören. Fast jeder hat doch eh alles Flat und kann streamen so oft und so viel er will. Und ich denke das ist ist den großen Labels sicherlich ein Dorn im Auge.

    • Dj Erosol   09. Jul 2014   00:46 UhrAntworten

      Ich will garnicht den Rechte Inhabern absprechen, das sie sich für ihre Rechte und ihre "schützlinge" einsetzen. Da ich selber kreative Arbeit veröffentliche, habe ich auch schon selbst gemerkte wie diese, ohne meine Zustimmung weiterverwendet und benutz wird.
      Als Hobby Dj habe ich jedoch auch immer meine Musik gekauft, einfach, weil ich selbst den Künstler respektiert habe. Die Klassische Aufgabe eines DJ's ist meiner Meinung nach die präsentation von Musik und somit der Künstler. Insofern stimmme ich dir zu, das der Rechte Inhaber (Label) dort echt differenzieren sollte ( Beispiel: http://www.heise.de/hardware-hacks/meldung/Abmahnung-gegen-Ikeahackers-Ikea-lenkt-ein-2235319.html - nicht immer macht es sinn seine Rechte undifferenziert durchzusetzen).

  • BeatKreator ST   08. Jul 2014   19:07 UhrAntworten

    Das ja mal eine krasse Nummer, das heißt das wir kleinen künftig keine Chance mehr haben, da man uns einfach raus löscht. Finde ich echt scheiße. Wie kommt Universal dazu mein eigenes löschen zu dürfen?!!?!?

    • Mex   09. Jul 2014   04:24 UhrAntworten

      Das heißt es eben nicht. Auch bei den anderen Portalen wie z.B. YouTube nicht !
      Die Dinge können wegen "Gema-Verdacht belangt und vorerst vom Server genommen werden", aber man hat immer noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Ob nun YouTube oder SoundCloud.

      Der Widerspruch sollte aber sehr gut bedacht sein. Wer Dinge anfechtet, die nur auf seinem gänzlich eigenen Mist gewachsen sind, wird keinerlei Probleme bekommen oder befürchten, diese wieder freizuschalten.
      Wer allerdings schon weiß- UND GANZ GENAU DAS WISSEN DIE MEISTEN- das sie nicht gerade legitim handeln, wird sich unter Umständen mehr Ärger einhandeln, als gewisse Sachen besser und einfach auf sich beruhen zu lassen.

      WO IST DA ALSO DAS PROBLEM ?
      IHR würdet nicht anders verfahren und es begrüßen, euch die Dinge einfacher zu machen, wenn ihr Betroffene wärt.
      Dann möchtet IHR euch nicht auch noch lange erklären und zig Nachweise erbringen wollen, das die Dinge doch tatsächlich EUCH gehören, die jemand anderes illegal verwendet und damit Ruhm und Geld erntet.
      Leider verhält es sich aber genau anders herum !
      "Illegalen User" wird es leichter gemacht, Dinge schnell und illegal zu verwenden- während es dem rechtmäßigen Besitzer leider durch Bürokratie erschwert wird, sein Eigentum erst einmal zu beweisen !
      Ist DAS okay ?

      Deswegen finde ich es auch legitim, das Urheber Dinge möglichst unbürokratisch löschen und sperren lassen können, an denen sich andere illegal bedienen und bereichern !
      WER DAS NICHT VERSTEHT, sollte besser erst gar keinen Fuß in das Business setzen, mit der Hoffnung, damit mal Geld verdienen zu wollen !!!

      • Ein Musiker   10. Jul 2014   20:58 Uhr

        Hey,

        also ich glaube du bist nicht ganz auf dem Laufenden. Denn hier werden oft Dinge gelöscht an denen sie nicht mal die Rechte haben. Ich hatte bei Youtube ein Problem mit einer Content ID wegen Bidlmaterial. Dieses Material kam von der ESA (wenn man das attrinutiert ist das frei!) Es hat Monate gedauert diese ID wieder los zu werden, ständig mit der Befürchtung dass es gelöscht wird. Der Hammer: Ich hatte Kontakt mit der ESA aber nicht einmal denen war es möglich mit Youtube kontakt aufzunehmen, geschweige denn etwas zu bewirken. Selbst die ESA - also das ist doch schon wer - konnte es nicht und hat aufgesteckt! Wo soll das bitte hinführen. Nicht einmal bei Mord wird jemand ohne Verfahren verurteilt, aber diese Ver...! Majors dürfen alles. Meines Erachtens verstößt das gegen die Verfassung. Übrigens haben die in Kanada 30 Jahre lang Musik vertrieben an der sie nicht mal die Rechte hatten (nachzulesen vor ca. 1 Jahr bei Heise). Also erzähl mir keiner dass die nur ihre Rechte verteidigen. Übrigens Abgaben auf Sticks, Festplatten, Computer, Scanner, ....

      • J4CK   15. Jul 2014   04:57 Uhr

        Yo Mex,

        Du solltest Dich einfach mal besser informieren. Es geht sich hier nicht um die GEMA Vermutung, sondern ums Urheberrecht. Sobald ich der Urheber bin hat niemand das Recht meine Sachen zu löschen außer der Plattformbetreiber und ich.
        Wofür soll ich bei einer Löschung noch mein Recht nachweisen? In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, auch für Universal.

        Bei der GEMA Vermutung geht es sich nur um die Rechteverwertung. Das heißt, sobald die GEMA nicht direkt weiß ob das Stück bei Ihnen in der Datenbank steht oder nicht. Wird es als GEMA lizenziertes Stück in die Vergütungsberechnung mit einbezogen. Dann muss ich den Nachweis erbringen dass es ein lizenzfreies Stück handelt.

        Bei Weitem geht es Universal nicht um irgendwelchen illegalen Downloads. Es geht sich mehr um nicht gezahlte Tantiemen für Bootlegs/White Labels und Remixe.

        Dass was Du hier als legitimes Mittel ansiehst, ist von Universal unter Androhung gegen Soundcloud wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen, erpresst worden.

        Du hast das Business nicht verstanden...

  • ZienerKlang   09. Jul 2014   17:07 UhrAntworten

    Ich finds gut so. Ich produziere selber Musik im Tonstudio. Würde mir so was wiederfahren so möchte ich die gleichen Möglichkeiten wie Univrrsal nützen können. Als mein Schutz hab ich für rechtliche Angelegenheiten mein eigen oder dessen meiner Künstler unter Vertrag entstandenen Produkte bei der Swisa und mir selber per einschreiben ( ungeöffnet ) zukommen lassen.

    Hoffentlich nutzen das die Majorlabels die Möglichkeit nicht aus die Produktion von Indilabels zu unterdrücken in dem einfach mal gelöscht wird.

    Aber ja. Grundsätzlich gibt es so neuen Platz.
    Selber Schuld wenn man zu bekanntes für eigenes nicht bezahlt verwendet.

    Nicht reklamieren, wenn man Dinge nutzt die nicht das Eigentum sind. Froh sein, das es bei der Löschung bleibt und nicht mehr wird. So was kann verdammt schnell auch verdammt teuer werden.

  • BGPONE   09. Jul 2014   17:40 UhrAntworten

    Ich als Komponist und Produzent meiner eigenen Musik finde es gut, wenn das geistige Eigentum geschützt und dieser Schutz auch durchgesetzt wird. Es hat sich meiner Meinung nach ein "Coverwahn" etabliert. Ich finde, Musikeer sollten lieber kreativ sein und ihre eigene Musik machen, oder eben zahlen.

  • Kahlbert   11. Jul 2014   16:12 UhrAntworten

    Unglaublich. Wie kann man als Plattform seine ureigensten Rechte so aus der Hand geben?

    Ich hatte vor einer Weile auch ein sehr unschönes Erlebnis mit SoundCloud (unberechtigte Löschung mit extrem unbefriedigender Begründung trotz Nachfrage) und boykottiere diesen Dienst seitdem weitgehend.

    Ich bin leidenschaftlicher Befürworter von Urheberrechten, aber wer übers Ziel hinausschießt, bewegt sich ebenfalls nicht im Rahmen der Gesetze.

  • Beatpresse   17. Jul 2014   09:35 UhrAntworten

    Hier gibt es viele interessante Idee aber ich schließe mich den Worten BGPones an. Ich mag das Urheberrecht, das Werke nach einer bestimmten Zeit freigibt. Etwa nach dem Tod des Künstlers und der Nachversorgung seiner Erben sowie die Freigabe der entsprechenden Tonaufnahmen. Covern ist gut um Sachen zu lernen aber an die Öffentlichkeit sollte man lieber mit kreativen, neuen Sachen gehen. Und dieses ständige Klauen von Inhalten und für den eigenen Gewinn zu nutzen, finde ich doof.

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