Sony und Warner verklagen Anthropic
KI-Training mit Songtexten und Noten

Sony und Warner verklagen Anthropic
Sony und Warner verklagen Anthropic

Anke HarteVon Anke Harte am 31.08.2026

ANZEIGE

Klage wegen Urheber-rechtsverletzung durch KI

Sony Music, Warner Music und weitere Verlage haben vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien Klage gegen Anthropic eingereicht. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Zehntausende geschützte Kompositionen unerlaubt für das Training seiner Claude-Modelle genutzt zu haben.

Wichtig für die Einordnung: Es geht um musikalische Kompositionen, also Liedtexte, Noten und teilweise Bearbeitungen. Tonaufnahmen und Masterrechte sind nach den bisherigen Angaben nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Vorwürfe drehen sich damit fast vollständig um Lyrics, nicht um das Klonen von Audioaufnahmen.

Für Musiker, Songwriter und Produzenten berührt der Fall eine zentrale Frage der Branche: ob und wie KI-Unternehmen geschützte Werke unvergütet als Trainingsdaten verwenden dürfen. Die Vorwürfe sind bislang nicht bewiesen, das Verfahren steht am Anfang.


PASSEND DAZU


Die wichtigsten Eckdaten der Klage

  • Sony Music, Warner Music & weitere Verlage verklagen Anthropic vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien
  • Als Beklagte werden auch CEO Dario Amodei & Mitgründer Benjamin Mann persönlich benannt
  • Streitgegenstand sind Kompositionen wie Liedtexte & Noten, keine Tonaufnahmen oder Masterrechte
  • Gefordert werden bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk
  • Zusätzlich bis zu 25.000 US-Dollar pro Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz von Copyright-Management-Informationen
  • Die Klageschrift umfasst 48 Seiten
  • Anthropic hat die Vorwürfe zurückgewiesen & kündigt eine Verteidigung vor Gericht an

Scraping, Torrenting & zerstörte Songbooks

Im Kern richtet sich die Klage gegen die Art und Weise, wie Anthropic an die Trainingsdaten gelangt sein soll. Laut Klageschrift soll das Unternehmen Liedtexte von lizenzierten Plattformen wie MusixMatch und LyricFind ohne Zustimmung der Verlage und entgegen den Nutzungsbedingungen gescrapt haben.

Zudem soll Anthropic mindestens sieben Millionen Bücher aus den illegalen Schattenbibliotheken LibGen und PiLiMi per Torrent heruntergeladen haben. Darunter befinden sich auch Lyric Books von Sony und Warner.

Die Klage behandelt dieses Torrenting als eigenständige Urheberrechtsverletzung, unabhängig davon, ob die Werke direkt in ein kommerzielles Claude-Modell eingeflossen sind. Auch der Download von Datensätzen wie Books3, The Pile und Common Crawl wird beanstandet.

Ein weiterer Vorwurf betrifft physische Vorlagen: Anthropic soll gebrauchte Bücher, darunter Songbooks und Notensammlungen, gescannt und dabei zerstört haben. Alle diese Punkte sind Behauptungen der Kläger und bislang gerichtlich nicht geklärt.

Synthetische Daten als technischer Umweg

Neben der Datenbeschaffung greifen die Kläger auch den Trainingsprozess selbst an. Anthropic bestreitet nach Angaben der Klageschrift öffentlich, die Bücher aus LibGen und PiLiMi direkt zum Training kommerzieller Claude-Modelle verwendet zu haben. Laut Klageschrift hänge diese Bestreitung jedoch davon ab, wie Anthropic den Begriff Training definiere.

Die Kläger behaupten, Anthropic habe mindestens ein kommerzielles Modell mit synthetischen Daten trainiert, die ein nicht-kommerzielles Modell erzeugt habe. Dieses soll seinerseits mit den betroffenen Texten trainiert worden sein. Zudem soll ein solches Modell genutzt worden sein, um einem kommerziellen Claude-Modell Feedback zu geben.

Dieser Punkt ist Teil der Streitsache und kein bewiesener technischer Fakt. Das genaue Ausmaß soll erst das Beweisverfahren offenlegen.

Hintergrund: KI & Urheberrecht

Es ist nicht der erste Fall dieser Art für das Unternehmen. Im September 2025 einigte sich Anthropic auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar mit Buchautoren und Verlagen wegen der Nutzung raubkopierter Bücher für KI-Training. Ausschlaggebend war dort die illegale Beschaffung der Daten, und genau hier setzt auch die neue Klage an.

Im November 2025 entschied das Landgericht München im Verfahren der GEMA gegen OpenAI, dass geschützte Liedtexte bereits in den Modellparametern als Vervielfältigung gelten und ihre Ausgabe eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung darstellt. Verantwortlich sahen die Richter die Modellbetreiber.

Wie der Fall Sony und Warner gegen Anthropic ausgeht, ist offen; ein Datum für den Prozessbeginn ist bislang nicht bekannt.

MEHR ZUM THEMA

ANZEIGE

EMPFEHLUNGEN