Kraftwerk vs. Moses Pelham
BGH-Urteil zum Sampling gekippt

Kraftwerk Moses Pelham Sampling

Moses P. vs. Kraftwerk - 1:0 ... das BVerfG entscheidet zugunsten von Pelham im Streit um Sampling

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Sieg für Moses Pelham

Moses Pelham hat nun im Streit um die Verarbeitung des Tonfetzens einen Etappensieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Somit hat seine eingereichte Verfassungsbeschwerde doch noch späte Früchte getragen. Die ursprünglich vom Bundesgerichtshof gefällten Urteile sind hinfällig.

Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof begründete die Entscheidung mit der Dauer der verwendeten Tonsequenz. Aus dem Schnipsel sei letztlich doch ein eigenes musikalisches Kunstwerk entstanden. Kraftwerk habe durch die Verwendung keinen finanziellen Schaden zu beklagen.

Die Richter senden ein wichtiges Signal und sind der Auffassung, dass ein Verbot »die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen« würde.

Kraftwerk vs. Moses P. – Kunstfreiheit oder Urheberschutz?

Erfordert bereits die Übernahme kleinster Schnipsel eines Musikstücks die Klärung von Rechten? Es betrifft eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz des Kraftwerk-Titels »Metall auf Metall«, die einst Produzent Moses Pelham im Stück »Nur Mir« für Sabrina Setlur verwendet hat. Ralf Hütter, Gründungsmitglied der Elektropop-Pioniere Kraftwerk, klagte bereits zweimal durch alle Instanzen. Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof befassten sich mit dem Fall. Schon nach einem ersten Urteil 2008, sowie im Revisionsprozess 2012, erhielt er Recht.

Kraftwerk vs. Moses Pelham: BGH-Urteil zum Sampling gekippt

Moses P. | Bild: Tobias Schmidt [Ausschnitt, CC-BY-NC-SA 2.0]

Nach Einreichung einer Verfassungsbeschwerde durch Pelham und Setlur, sprach nun das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. Konkret ging es in den vergangenen Prozessen nicht direkt um das Urheberrecht, vielmehr wurde auf Grundlage des Leistungsschutzrechts des Tonträgerherstellers geurteilt. So kam es schließlich auch dazu, dass Pelham Kraftwerk eine Lizenzgebühr von 17.500 Euro anbot, worauf man sich angesichts der Vorgeschichte aber nicht mehr einlassen wollte.

Damals ist der BGH zu dem Entschluss gekommen, dass Sampling nicht erlaubt sei, sofern es einem »durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten« möglich wäre, eine Tonfolge dieser Art zu reproduzieren, also selbst einzuspielen. Sich als Musikproduzent auf Kosten anderer etwas einzusparen, solle durch Sampling nicht ermöglicht werden.

Kulturtechnik Sampling

Moses Pelham argumentierte einst damit, dass es ohne Sampling keinen Hip Hop gäbe. Es gehöre zur Kunst, dass man sich mit anderer Kunst auseinandersetzt. Tatsächlich ist Sampling inzwischen etwas, dass längst nicht mehr nur professionelle Musikproduzenten tun. Wir leben in Zeiten digitaler Remix- und Mashup-Kulturen. Es geht beim Sampling weniger um bloße Tonfolgen. Vielmehr geht es um die Auseinandersetzung mit anderen Werken. Richtig wäre es, Samples als eine Art Tonzitate mit gewollter Erkennbarkeit zum zitierten Künstler anzusehen.

Die Tatsache, dass Kraftwerk eine der einflussreichsten Bands der vergangenen dreißig Jahre ist, ruht wahrscheinlich nicht nur auf ihrem innovativen Sound. Sie beruht auch darauf, dass sie immer wieder gesampelt wurde.

Mit dem heutigen Urteil sind wichtige, grundsätzliche Weichen gestellt worden, wie mit den Kulturtechniken der Gegenwart umgegangen werden muss. Kunst, Kultur, Sampling, aber auch Remixing – alles baut doch irgendwie aufeinander auf. Speziell das Sampling, sollte immer auch als eine Art Hommage an das Original angesehen werden.

Wie stehst Du zum gefällten Urteil? Siehst du Sampling als eine eigene Kunstform an? Sollte man vielleicht doch vor der Verwendung eines Samples einfach freundlich fragen?

Lesermeinungen (30)

zu 'Kraftwerk vs. Moses Pelham: BGH-Urteil zum Sampling gekippt'

  • vanhold   31. Mai 2016   11:58 UhrAntworten

    Jetzt wird der Ideenklau auch noch gesellschaftsfähig. Ich mach mich gleich mal auf die Socken, auf nach Paris. Ich muss mir mal einen Quadratzentimeter von der Mona Lisa krallen. Da mache ich dann Kunst und verkauf die höchstbietend. Wer braucht HipHop?

  • Padbangers   31. Mai 2016   12:25 UhrAntworten

    @vanhold kein Ideenklau sondern die Erschaffung eines neuen Stückes. Wie viele Leute würde sich heute noch für Jazz, Funk und Soul der 70er interessieren, wenn die Leute nicht samplen würden? Und zu deinem letzten Satz: Hip Hop ist nur das am schnellsten wachsende Musikgenre, sondern auch das einflussreichste was Musik, Tanz, Sprache und Kunst angeht. Willkommen in der Realität, auch wenn sie dir nicht schmeckt.

    • Matthias Müller   31. Mai 2016   23:51 UhrAntworten

      Made my Day!

  • Tyree   31. Mai 2016   13:05 UhrAntworten

    Zitat: "Aus dem Schnipsel sei letztlich doch ein eigenes musikalisches Kunstwerk entstanden."

    Und wenn man aus dutzenden (geklauten) "Schnipseln" ein "Kunstwerk" erstellt?

    Zitat: "Kraftwerk habe durch die Verwendung keinen finanziellen Schaden zu beklagen."

    Kraftwerk hat sich aber hingesetzt und diese Sequenz erstellt, Pelham hat sie nur geklaut.

    Zitat: "Die Richter senden ein wichtiges Signal und sind der Auffassung, dass ein Verbot »die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen« würde."

    Quatsch! Auch ohne Sampling könnte man Hiphop produzieren. Dazu müßte man aber selber kreativ sein und gewisse Sounds selber erstellen können. Dazu sind die meisten aber nicht in der Lage bzw. einfach zu faul.

    "Speziell das Sampling, sollte immer auch als eine Art Hommage an das Original angesehen werden."

    Dazu sollte man dann aber Credits geben.

    • Gereon Tolle   09. Jun 2016   07:53 UhrAntworten

      Sehr weise kommentiert. Genauso ist eine gesunde Rechtsauffassung zu leben und weiter zu vererben. Ich habe übrigens am Tag der Urteilverkündung einen Brief an den deutschen Gerichtshof in Karlsruhe verschickt, in dem ich ähnlich argumentiert habe.
      Es ist klar und deutlich! Pelham hat GEKLAUT!
      Der Bundesgerichtshof (die höchste judikative Instanz) hat sich von Pelham vorführen lassen. . . Peinlich!

    • Duke   20. Aug 2016   19:45 UhrAntworten

      Dude, du hast mit deiner Meinung vollkommen Recht. Pelham wäre gar nicht dazu in der Lage, den Kraftwerk-Sound zu produzieren. Auch wenn ich nichts gegen Pelham habe, aber Diebstahl ist Diebstahl. Und Kraftwerk fühlt sich auch echt angexxxx.

  • Maurice   31. Mai 2016   13:15 UhrAntworten

    Ich denke, hier geht es noch um ein winziges Detail, welches sich in anderen Artikeln wiederfinden lässt: http://www.spiegel.de/kultur/musik/moses-pelham-verfassungsgericht-kippt-bgh-urteil-zum-sampling-a-1095019.html

    "Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie in Karlsruhe verkündet wurde."

    Soll heißen, es wurde kein Urteil gefällt, es wurde lediglich beschlossen, dass das vorige Urteil neu überdacht werden muss und ggf neue Argumente zum Urteil hinzugefügt werden müssen.

    Einige Seiten sehen es nun schon als gesetzt, dass in einem neuen Anlauf nicht nochmal das gleiche Urteil entsteht.

  • vanhold   31. Mai 2016   15:51 UhrAntworten

    @Padbangers Das habe ich auch nie bestritten, das der HipHop kommerziell erfolgreich ist. Da sollten dann doch ein paar Euronen für den kreativen Kopf hinter den Samples drin sein. Oder? Da ich mich aber absolut in der Realität befinde, bleibt meine Frage bestehen. Wer braucht HipHop? Ich nicht und viele andere auch nicht, da mir persönlich, das alles zu einfach gestrickt ist. Wer sampled ist auch noch lange kein Musiker, und wer nicht sampled, sondern seine Musik noch per Hand macht, ist zumindest fleissiger. Aber da sich über Geschmack vortrefflich streiten lässt, soll das jetzt auch mein letzter Beitrag zu dem Thema sein. Mein Flug nach Paris zum Louvre wartet. Wenn ein Sample ein Soundschnipsel ist, dann hol ich mir jetzt den DaVinci-Code und mal ein Bild drüber.

    • charlotte   01. Jun 2016   02:04 UhrAntworten

      Wer braucht HipHop?

      Super Argument ich zwar auch nicht ist aber genau so eine Kunstorm bzw Musikrichtung die auf jedenfall ihre Berechtigung hat etc. Vielen Dank für deine Kritik wer bist du das du das beurteilen kannst.

      Wer sampled ist auch noch lange kein Musiker, und wer nicht sampled, sondern seine Musik noch per Hand macht, ist zumindest fleissiger.

      Diese Sprüche sind sowas von armselig ob ein Sampler Synthesizer oder Gitarre kein Instrument erzeugt von alleine Melodien wenn es in der Ecke liegt.

      Aber das Thema ist so vielschichtig da musste man ganze Abhandlungen schreiben wo Kunst anfängt und aufhört.

      Wenn Andy Warhol eine Marylin Monroe ausdruckt übermal usw ist das dann auch keine Kunst ? Man kann durch alle Epochen gehen Kunst wurde schon immer von anderer Kunst inspiriert zu diversen Teilen auch abgekupfert das bleibt garnicht aus.

      Es gibt in der Kunstgeschichte nur eine Geringe Anzahl von Künstlern die etwas komplett neues geschaffen haben.

      Egal könnte noch Stunden weiterschreiben das wäre wohl eher eine Abendfüllende Diskussion, viel Spaß im Louvre

  • Skellington   31. Mai 2016   16:19 UhrAntworten

    Worum genau geht es Kraftwerk hier eigentlich? Nächstes Mal vorher gefragt werden? Credits? Verständlich.

    Finanzielle Beteiligung? Das hinge sehr davon ab, inwiefern das (kurze) Sample maßgeblich zu Wirkung / Erfolg / Ertrag des fraglichen Titels von Moses P. / Sabrina S. beiträgt. Wie will man das beziffern?

    Exempel statuieren? Insofern haben sogar beide Parteien von dieser Angelegenheit zumindest einen gewissen Bekanntheitsgewinn – jetzt habe sogar ich, der ich sonst weder Kraftwerk noch Pelham besonders gut kenne, mir BEIDE Titel angehört!

    Sicher gibt es eine rechtliche Grundlage, die hier prinzipiell greift (da kenne ich mich nicht aus, und ich würde auch nie ein solches Sample einfach so verwenden) – aber das Entscheidende ist m.E. der Hihat-Rhythmus von "Metall auf Metall" (der Rest geht in der Rock-Soundwand ohnehin unter). Hätte Moses P. den einfach nachprogrammiert (Faulheit?), hätte sich keiner aufregen können.

    Es stellt sich irgendwie auch die Frage nach der Schöpfungshöhe – es ist fraglich, ob man Samples von so einem einem technoiden, non-tonalen Loop genau so bewerten kann wie zB ein offensichtliches Melodie-Plagiat ➙ "Was macht Musik aus?"

    Bestünde das Gericht aus Elektronik-Fans (bzw. würden solche die Gesetze schreiben), hätte Moses P. vielleicht deutlicher einen auf die Nase gekriegt. So würde ein durchschnittlicher Zuhörer / Richter wohl eher sagen "naja, aber es ist ja trotzdem ein eigener Titel." (mit eigener Melodie, Text etc.)

    Ich schließe mich eher solch einer konventionellen Beurteilung an, auch wenn ich es natürlich anständig finden würde, bei entsprechender Verwendung von Samples zu fragen, Credits zu geben und ggf. einen Deal auszuhandeln. und zwar VORHER.

    • Tyree   31. Mai 2016   16:54 UhrAntworten

      @Skellington:

      Kraftwerk hätte keine Erlaubnis erteilt.

      Pelham hält es aber auch nicht für nötig wenigstens Credits zu vergeben.

      Kraftwerk geht's ums Prinzip.

      Desweiteren nicht ums Urheberrrecht (Melodie), sondern um das Leistungsschutzrecht (Aufnahme).

      Ich rekorde doch nicht aufwändig irgendwelche Orchester und irgendein dämlicher Hiphop-Produzent (ideenloser Dieb eher) bedient sich ungefragt daran, nur weil er zu faul oder zu dumm ist es selbst nachzuproduzieren.

      • charlotte   01. Jun 2016   02:09 Uhr

        viel Spaß beim recorden bleib mal sachlich

      • Skellington   02. Jun 2016   13:23 Uhr

        Es ist mir in der Tat unverständlich, warum ein Moses P. (der sicher selbst nicht komplett "ideenlos" ist – es sei denn, ALLE seine Machwerke seien von vorne bis hinten geklaut) so einen Loop einfach so verwendet. Vielleicht hat er auch so einen (zu erwartenden) Medienrummel bewusst in Kauf genommen?

  • Manni   31. Mai 2016   23:26 UhrAntworten

    Wieviel Lizenzengebühren sind von Kraftwerk an den Grafiker des legendäre Autobahn-Icon, im Hintergrund projiziert, geflossen? Wahrscheinlich haben die das Symbol seit dem Erscheinen des Songs verwendet...

  • charlotte   01. Jun 2016   02:08 UhrAntworten

    muss doch noch was zum Thema Sampling was loswerden. Samling kann meiner Meinung nach genau so kreativ oder unkreativ eingesetzt werden wie alles andere. Kommt immer darauf an was man damit macht.

    Ich persönlich finde Kraftwerk auch super aber nur die Musik die Typen sind einfach nur noch geldgeil denen gehts doch nicht um die Kunst sonst würden die sich nicht gegenseitig schon seit Jahren selbst verklagen usw.

  • KateyKate   01. Jun 2016   09:06 UhrAntworten

    Ich stimme @Padbangers zu! Außerdem gibt es gar keinen Grund sich wieder gegenseitig zu zerfleischen oder darüber zu philosophieren, wer ein "echter Produzent" ist und wer das "bessere" Genre macht. So ein Unsinn. Hier geht es um die Zukunft der Musik und die entwickelt sich eben. Sei es mit dem Thema Sampling oder Streaming. Akzeptiert es doch einfach und passt euch den Gegebenheiten an, wenn ihr wirklich Ambitionen habt!

  • alexander   01. Jun 2016   09:22 UhrAntworten

    zuerst möchte ich sage, dass ich den kraftwerk-sound liebe!
    ABER
    ich finde es übertrieben wie kraftwerk reagiert.
    es ist ja nicht das einzige. sie erheben ja auch anspruch auf ihren bandnamen. keiner darf sich mehr kraftwerk nennen und wenn es doch jemand tut wird er verklagt. das geht gar nicht. kraftwerk ist ein normales deutsches wort, welches im duden steht. ich kann mich auch an best service`s - kraftworker erinnern. das produkt wurde aufgrund von kraftwerk umbenannt (heißt jetzt synthwerk).

    aber wie gesagt: ich liebe den kraftwerk-sound!

  • Falko   01. Jun 2016   15:54 UhrAntworten

    ich finde es respektlos, einen song zu bauen und dann mit gewinnerzielungsabsicht zu veröffentlichen, indem ich bewusst stücke einer fremd-produktion verwende, ohne vorher zu fragen.
    selbst wenn das noch so kleine schnipsel sind, wenn es ein bewusster prozess ist und 1 zu 1 dasselbe audiomaterial verwendet wird, dann kann man nicht von "inspiration" oder musikkultur sprechen.

  • DerGroßeBesserwisser   01. Jun 2016   19:29 UhrAntworten

    ich kann es nicht mehr hören:
    - Urheber recht - mimimi das ist alles für immer meins
    - Leistungsschutzrecht - mimimi du hast zwei Sekunden geklaut.
    Am besten noch alles für die nächsten zwei Millionen Jahre schützen.

    All das sollte nach 5 Jahren (oder so) sowieso verfallen. Hier werden die "Künstler" sowieso z.B. den Erfindern bevorzugt.
    Patente sind zu bezahlen um Schutz zu bekommen und enden nach xx (15?) Jahren.
    Und hier kommt Kraftwerk und - na klar nur um die Kunst zu verteidigen - verklagt wegen eines 2 Sekunden Samples?
    Einfach lächerlich - sollten sich was schämen. Wenn es nach solchen Leuten ginge würden wir noch Gebühren auf die Benutzung des Rades zahlen.
    Und dabei haben sie teilweise wirklich coole Musik gemacht - naja das eine sagt eben nichts über den Charakter aus.

    • Chama   02. Jun 2016   12:45 UhrAntworten

      Klar ist es Dir egal, weil Du hast vermutlich noch nie einen Track kommerziell veröffentlicht und kannst daher nicht nachvollziehen wie sich so ein "Klau" anfühlt.

      Und jetzt haben Kraftwerk also einen schlechten Charakter, nur weil sie ihre Tracks nicht zu einem kostenlosen Selbstbedienungsladen für untalentierte "Musiker" werden lassen wollen?!

      • DerGroßeBesserwisser   04. Jun 2016   10:57 Uhr

        interessante Theorie, dennoch würde ich dem Wiedersprechen, denn ich muss auch nicht vergewaltigt worden sein um zu wissen dass es schlecht und außerdem hat man in diesem Fall ein nicht emotionales sondern ein rationales Verhältnis dazu. Das hilft bei der Meinungsbildung.
        Wir reden hier von einer Klage wegen eines 2 Sekunden Samples - nochmal zwei Sekunden Sample! Was für eine wahnsinnige Schöpfungshöhe ich bin begeistert. Findest du nicht dass hier jemand ein wenig die Bodenhaftung verloren hat? Und natürlich klagen sie nicht nur deshalb. Such mal nach "Kraftwerk verklagen "Kraftwerk" wo sie den Namen für eine Brennstoffzelle nicht akzeptieren wollten. Das war auch ein unfassbarer klau, oder? Es zeigt den Charakter und zwar sehr deutlich.
        Und wieso ist Moses P. ein untalentiert Musiker, dazu müsste er erst einmal einer sein - ups jetzt ist es mir raus gerutscht.

    • Skellington   02. Jun 2016   13:29 UhrAntworten

      @Besserwisser: Patente kann man erneuern. Das kostet allerdings jedes Mal Geld. Es geht hier allerdings auch oft um größere Summen und langfristigere Nutzung als bei Musik.

      Ich persönlich finde, dass die herrschende Regelung im Urheberrecht (70 Jahre nach Tod des Urhebers bis zum Verfall) übertrieben ist; trotzdem sollte es zumindest zu Lebzeiten jedem möglich sein, zu bestimmen (d.h. auch gefragt zu werden), wo seine eigenen Ideen / Erzeugnisse verwendet werden.

      Man mus sich immer fragen: Wie würde es mir selbst gehen, wenn jemand anderes so etwas mit meinen Sachen machen würde?

      • DerGroßeBesserwisser   04. Jun 2016   11:11 Uhr

        Das ist sicher richtig.
        Wäre es dann nicht richtig Urheberrecht wie Patente zu behandeln (die allerdings auch nicht mehr das bezwecken was sie mal sollten)? Schützen müsste dann bezahlt werden - man verdient ja auch daran also wieso soll der Staat das free of charge schützen? Außerdem gäbe es dann eine Liste was den geschützt ist, aber heute remastert man ein Musikstück kurz wenn Fristen auslaufen und schon - bang - ist es wieder geschützt, denn keiner blickt es mehr.
        Es fühlt sich übrigens genauso übel an wenn man diese verbohrten Copyrightjungs freien Kontent verwenden und einem dann eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen - das tun sie. Ist mir auch passiert mit Kontent der ESA und Youtube. Nicht mal der ESA (die habe eingeschaltet) haben sie geantwortet. Da ist doch was oberfaul.
        Es ist aber in Wahrheit kein einfaches Problem und wahrscheinlich gibt es keinen Königsweg, aber wie zu zur Zeit gehandhabt wird ist Unfassbar ungerecht und es ist zur Zeit auf der Seite der Musikindustrie (dazu zähle ich jetzt mal auch z.B. Kraftwerk) und gegen alle anderen.

  • vanhold   02. Jun 2016   00:24 UhrAntworten

    @charlotte
    Nun, über die Frage, wer braucht HipHop, kann man streiten. Muss man aber nicht! Alles andere, ist gar nicht so armselig, wie Du denkst. Fakt ist, es gibt genug Klangerzeuger und wer es nicht schafft, sich damit einen eigenen Sound zu schaffen, dem fehlt es an Fleiss, Motivation, Kreativität oder dem ist das geistige Eigentum von anderen, egal. Was währe denn, wenn ich wirklich der Mona Lisa ein Stück klaue? Dann ist das Bild kaputt, aber ich brauche ja genau dieses Eigentum, um meine Kunst zu machen. Genau so ist es mit Sampling, da ist das Stück zwar nicht kaputt, aber unter Umständen leidet der Ruf des Herstellers und schädigt seine Karriere. Man sollte also zumindest fragen und einen kleinen Beitrag zahlen, für anderer Leute Arbeit. Wenn der Kreative dann nein sagt, dann ist das eben Fakt und ich sollte mich daran halten. Urheberrechte sollten doch für alle Menschen gleich gelten, oder? Nebenbei ist der Rechtsstreit ja noch nicht beendet und niemand wird wissen, wie das Ganze ausgeht. Ich als Richter würde so entscheiden, der Song dauert 4 Min z.B., das sind 240 Sekunden. Das Sample ist 2 Sekunden lang, also stehen dem Urheber, ein Hunderzwanzigstel aller Einnahmen zu, die der Song erwirtschaftet hat. Wenn der Song 10000 Euro eingespielt hat, bekommt der Kreative also 83,33 Euro. Wäre fair, oder etwa nicht? Arbeitest Du für lau? Ich manchmal, dann aber freiwillig.

  • fatman   05. Jun 2016   13:45 UhrAntworten

    Es lohnt sich nicht über dieses Thema lange zu diskutieren. Die Technik ist da und sie wird genutzt. Über das Geldverteilen sollen sich die Rechtsanwälte streiten.
    Das Thema Kunst im Zusammenhang mit dem Sampeln ist sowieso verfehlt. Pelham wollte keine Kunst machen, sondern Kohle verdienen. Oder glaubt wirklich jemand, das seine Produkte einen Kunstanspruch haben?
    Ansonsten sollte sich jeder bewußt machen, dass mit den Begriffen "Kunst" und "Künstler(in)" in der Unterhaltungsbranche haarscharf am Thema vorbeigeredet wird.

    Für alle, die den Unterschied zwischen Kunst und Kommerz einmal erfahren wollen, empfehle ich, sich das "Ave Maria" von Alicia Keys und/oder Helene Fischer anzuhören und dann einen Vergleich mit einer ausgebildeten Opernsängerin zu machen! Danach erübrigt sich jeder Kommentar. Wenn ich mir vorstelle, dass aus so einem Werk Sampels entnommen und verfremdet werden, der läßt auch die Brandenburger Konzerte rückwärts laufen und nennt es Kunst.

    Soweit ging es m.E. in dem Gerichtsurteil nicht um Kunst, sondern um Kommerz. Kann mir auch nicht vorstellen, wie ein Richter über Kunst urteilen sollte. Öfters versucht, aber nie gelungen.

  • DerGroßeBesserwisser   06. Jun 2016   19:36 UhrAntworten

    ...und um noch einen drauf zu setzen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/0-23-Sekunden-Auch-Madonna-darf-gratis-sampeln-3226001.html

    hier geht es um ein 0,23 Sekunden Sample und um einen Akkord.
    Mir fehlen die Worte.

  • Pedro   20. Jun 2016   08:54 UhrAntworten

    Ich weiß nicht, ob Herr Hütter mit der Klage finanzielle Absichten hat. Aber fest steht, dass Herr Pelham (gewiss neben künstlerischen) welche hatte, als er das Sample nutzte. Hütter hatte den Prozess kommentiert: "...man kann wenigstens vorher fragen."
    Ich gehe davon aus, dass die Verwendung des Autobahn-Logos auch vorher abgeklärt wurde.
    Wirklich, Pelham hätte fragen können und wenn sie Nein gesagt hätten, dann wäre es mit vertretbarem Aufwand machbar gewesen, eine ähnlich klingende Sequenz zu bauen.

  • Franz Groihs   23. Jun 2016   21:11 UhrAntworten

    Worum kann es in dieser Causa gehen?
    Um Urheberrecht (Komposition, Text) und dem Leistungsschutzrecht (auch Phonorecht genannt) eines phonetischen Ereignisses.
    Wer sind die Inhaber des Urheberrechts? Der Komponist, der Textautor, der autorisierte Bearbeiter.
    Wer sind die Inhaber des Leistungsschutzrechts/Phonorechts? Der Interpret, der Musiker, die Tonträgerfirma/die Produktionsfirma/der Produzent.
    In2 Sekunden eine Komposition zu erkennen wird sicherlich sehr unwahrscheinlich sein.
    Aber ein Tonereignis/phonetisches Ereignis kann von seiner Art her oft auch von jedem (auch ungeschultem Ohr) wegen seiner Spezialität sehr oft /zuordenbar sein. D. H.: Ein speziell verzerrter Ton welcher mit einer e-Gitarre eingespielt wurde kann leicht unverwechselbar sein und oft auch (fast)unmöglich nachgespielt werden.
    Wer daher auch so eine kurze Audio-Sequenz (2 Sekunde) klaut und verwendet, macht sich mindestens moralisch Strafbar, egal ob die Richter (mit ihren Sachverständigen) die Situation
    Wirklich begreifen oder nicht. Die bisherige uneinheitliche Rechtsprechung in dieser Causa zeigt diesen schlappigen Zustand transparent auf.

  • Not no art but still…   01. Jul 2016   03:58 UhrAntworten

    Möglicherweise hilft es einigen Usern sich mit einer populärwissenschaftlichen Definition von Kunst auseinanderzusetzen:

    "Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst[1], Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind. Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses."

    (Quelle: Wikipedia - geklautes Zitat ohne Absprache)

    Wer also Collagen oder Decollagen, Sampling, Editing, Chopping und Rearrangement nicht als Kunst akzeptieren kann, sollte sich meines Erachtens fragen, ob seine juristische oder normative Argumentation im Kontext der Musik angebracht ist.

    Wenn Moses Pelham in den Augen vieler - aufgrund seiner offen transportierten kommerziellen Ausrichtung - nicht als Künstler gelten darf, sagt dies wohl in erster Linie etwas über das Verständnisplateau einiger Nutzer aus. Der zuvor vorgebrachte Warhol Vergleich stellt für mich die wohl passendste Analogie zum vorliegenden Sachverhalt dar, Teile von Gerhard Richters Werk bieten sich ebenfalls zur Veranschaulichung an.

    Wer nun Interesse daran hat, sich ein umfangreiches Bild der Sampling-Kultur im Hip Hop zu machen, dem seien Produzenten wie J Dilla, Marco Polo, Hi-Tek sowie viele andere ans Herz gelegt. Dies bedeutet im übrigen nicht, dass ich komplexere Herangehensweisen notwendigerweise für künstlerisch wertvoller halte, vielmehr helfen sie eventuell die Diskussion von dem hier explizit behandelten Fall Moses P. und Sabrina S. auf eine umfassende Ebene zu projizieren.

    • fatman   02. Jul 2016   13:51 UhrAntworten

      Tut mir leid, aber meine intellektuelle Fähigkeiten reichen nicht aus, um die Diskussion auf eine umfassende Ebene zu projizieren. Auch weiß ich nicht, ob meine juristischen oder normativen Argumentationen im Kontext der Musik angebracht sind.

      Letztlich bewegen wir uns bei dieser Diskussion ja eigentlich im Bereich der Ethik. Nicht alles was machbar ist, darf oder sollte auch gemacht werden.

      Wahrscheinlich sind wir uns einig, das niemand einen Song als sein eigenes Werk vorstellen darf, wenn es von einem anderen Kreativen geschaffen wurde. Sowas wir als Fälschung oder Plagiat in unserer Gesellschaft geächtet. (Plagiat: Das unerlaubte Verwenden dessen, was andere erdacht oder erarbeitet haben.)

      Wenn ein Werk durch unsere technischen Möglichkeiten auf (Milli-)Sekunden verkürzt und bearbeitet wird, aber denoch in seiner Struktur erkennbar bleibt, ist es dann kein Plagiat?

      Insofern ist es mir völlig egal, mit welchen Argumenten andere diese Form der Bearbeitung als Kunst durchgehen lassen. Ich persönlich werde sie auch weiterhin ächten.

      Und wenn das BGH Pelhams Sample erlaubt, weil ja u.a. Kraftwerk kein finanzieller Schaden entstanden sei, dann sein dies der Hinweis, in welchem Kontext zur Musik diese Herren denken.

Sag uns deine Meinung!

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