Höfner Insolvenz
Amtsgericht bestätigt – droht das Ende einer Legende?

Höfner Insolvenz
Höfner Insolvenz: Kann der Beatle Bass-Bauer noch gerettet werden?

Thorsten Sprengel Von Thorsten Sprengel am 18. Dezember 2025

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Höfner Insolvenz: Was bisher bekannt ist

Das Amtsgericht Fürth ordnete am 10. Dezember 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Karl Höfner GmbH & Co. KG an. Die Maßnahme erfolgt nach § 21 der Insolvenzordnung.

Wie in der Branche berichtet wurde, gab es bereits im Vorfeld Lieferschwierigkeiten. Diese wiesen auf wirtschaftliche Probleme bei dem Hersteller hin.

Von Höfner selbst liegt bislang keine offizielle Stellungnahme vor.


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Geschichte des Unternehmens

Karl Höfner gründete das Unternehmen im Jahr 1887 in Schönbach, dem heutigen Luby in Tschechien. Der Ort galt damals als Zentrum des europäischen Streichinstrumentenbaus.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Vertreibung der Sudetendeutschen siedelte die Firma nach Bubenreuth in Bayern um. Von dort aus baute Höfner seine Position als größter Hersteller von Streich- und Zupfinstrumenten im deutschsprachigen Raum aus.

In den 1950er-Jahren begann die Produktion elektrischer Bassgitarren. Der Höfner 500/1 Violin Bass wurde zum Aushängeschild des Unternehmens.

Der Beatle Bass und Paul McCartney

Paul McCartney spielt den Höfner Violin Bass seit Beginn seiner Karriere bei den Beatles. Das Instrument prägte unzählige Aufnahmen und Konzerte der Band.

Durch McCartneys kontinuierliche Verwendung über mehr als 60 Jahre wurde der Violin Bass zu einem der bekanntesten Musikinstrumente weltweit. Das Modell trägt seither den Spitznamen „Beatle Bass“.

Diese Verbindung machte Höfner zu einem der gefragtesten Hersteller von E-Bässen auf dem internationalen Markt.

Unternehmensentwicklung der letzten Jahrzehnte

In den 1990er-Jahren wurde Höfner Teil der Boosey & Hawkes Group. Es folgten weitere Eigentümerwechsel.

Trotz der langen Firmengeschichte und der globalen Bekanntheit sah sich der Hersteller zuletzt mit wirtschaftlichem Druck konfrontiert. Lieferengpässe ließen bereits auf Schwierigkeiten schließen.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenz?

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch das Ende eines Unternehmens. Sie dient zunächst dem Erhalt des Geschäftsbetriebs.

Der Insolvenzverwalter prüft nun, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Gleichzeitig werden Möglichkeiten zur Rettung des Unternehmens gesucht.

Durch Investoren oder eine Neuordnung des Geschäfts kann der Betrieb fortgeführt werden. Eine nachhaltige finanzielle Lösung ist das erklärte Ziel des Verfahrens.

Höfner Insolvenz: Ausblick

Die Zukunft des Instrumentenbauers ist zum aktuellen Zeitpunkt offen. Das Amtsgericht Fürth wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

Ob und in welcher Form das Traditionsunternehmen fortbestehen kann, hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den Insolvenzverwalter und eventuellen Kaufinteressenten ab.

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