Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham
Neue Sampling-Regeln treten in Kraft

Gerichtsurteil im Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham
Gerichtsurteil im Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham: Gute News für Produzenten | Bild: weeklydig, CC-BY-SA-2.0 via Wikimedia Commons, Stefan Brending, CC-BY-SA-3.0 via Wikimedia Commons

Thorsten Sprengel Von Thorsten Sprengel am 15. April 2026

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EuGH-Urteil im Fall Kraftwerk gegen Pelham

Das Gerichtsurteil befasst sich mit der Frage, ob das Sampling urheberrechtlich geschützter Musikelemente unter die Pastiche-Ausnahme (seit 7. Juni 2021 in Kraft) fällt.

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung festgelegt, dass die Pastiche-Ausnahme Schöpfungen erfasst, die an bestehende Werke erinnern und gleichzeitig wahrnehmbare Unterschiede aufweisen.

Diese Schöpfungen nutzen urheberrechtlich geschützte Elemente, um einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem Originalwerk zu führen.


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Der Rechtsstreit dauert bereits seit mehr als 27 Jahren an. Die Band Kraftwerk wirft Moses Pelham und der Pelham GmbH vor, etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Song „Metall auf Metall“ von 1977 elektronisch kopiert zu haben.

Dieser Schnipsel wurde laut Kraftwerk ohne vorherige Zustimmung für das Musikstück „Nur mir“ von Sabrina Setlur aus dem Jahr 1997 genutzt.

Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihres Leistungsschutzrechts als Tonträgerhersteller. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH um Klärung der Tragweite des Begriffs „Pastiche“ ersucht.

Gerichtsurteil im Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham Features

  • Pastiche-Ausnahme erfasst Schöpfungen mit wahrnehmbaren Unterschieden zum Original
  • Künstlerischer Dialog mit dem Originalwerk muss erkennbar sein
  • Sampling kann verschiedene Formen annehmen: Nachahmung, Hommage oder kritische Auseinandersetzung
  • Erkennbarkeit für Kenner des Originalwerks ist ausreichend
  • Absicht des Nutzers muss nicht nachgewiesen werden
  • Ausgleich zwischen Kunstfreiheit und Urheberrechtsschutz wird sichergestellt
  • Rechtssicherheit für Musikschaffende wird gewährleistet

Definition und Tragweite der Pastiche-Ausnahme

Der EuGH hat klargestellt, dass ein Pastiche im urheberrechtlichen Sinn eine erkennbare Nachahmung eines Werkes darstellt. Diese Nachahmung stellt eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Vorbild dar.

Der kreative Dialog kann verschiedene Formen annehmen, darunter die offene Nachahmung des Stils, eine Hommage oder eine humoristische beziehungsweise kritische Auseinandersetzung mit dem Originalwerk.

Für eine Nutzung zum Zweck von Pastiches genügt es, dass der Charakter als Pastiche für diejenigen erkennbar ist, denen das bestehende Werk bekannt ist. Die Richter stellten fest, dass es nicht erforderlich ist, die Absicht des Nutzers nachzuweisen.

Eine versteckte Nachahmung von urheberrechtlich geschützten Werken stellt hingegen kein zulässiges Pastiche dar.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit war bereits am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof. Fünf Mal wurde der Fall bereits am Bundesgerichtshof verhandelt.

Für den Zeitraum von 2002 bis 2021 war geklärt, dass das Sampling eine Urheberrechtsverletzung darstellte. Seit der Einführung der neuen Regelungen im Jahr 2021 stellt sich die Rechtslage jedoch anders dar.

Bedeutung für die Musikproduktion

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Musikproduktion haben. Sampling wird in vielen Musikgenres eingesetzt, insbesondere im Hip-Hop. Musikproduzenten arbeiten häufig mit Ausschnitten aus bestehenden Werken, die sie in neue Kompositionen einbauen.

Die Entscheidung des EuGH senkt die Hürden für das Sampling deutlich. Musikschaffende können nun leichter argumentieren, dass ihre Nutzung fremder Werke unter die Pastiche-Ausnahme fällt.

Voraussetzung bleibt jedoch, dass eine erkennbare künstlerische Auseinandersetzung mit dem Original stattfindet.

Kritiker sehen in der erleichterten Nutzung fremder Werke eine Gefahr für Urheberrechte. Musikschaffende sollten laut Interessenverbänden gefragt werden, ob ihre Musik als Sample genutzt werden darf.

Zwei Gründe sprechen dafür: Einfluss auf den Kontext der Nutzung und Beteiligung an den Einnahmen.

Weitere Schritte im Verfahren

Der Bundesgerichtshof muss nun den bei ihm anhängigen Rechtsstreit unter Berücksichtigung der Antworten des EuGH abschließend entscheiden. Die finale Entscheidung steht damit noch aus.

Der EuGH wies in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamburg hin, wonach eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Kraftwerk-Song vorliegt.

Die Entscheidung ist über den Fall hinaus bedeutsam. Sie klärt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrechtsschutz. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sampling zulässig ist.

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