GEMA vs Suno Urteil
Hits klauen ist nicht – LG München stoppt KI

GEMA gegen Suno Gerichtsurteil KI-Musik
GEMA gegen Suno: Alls zum Gerichtsurteil KI-Musik

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Urteil stärkt Urheberrecht – GEMA vs. Suno

Das Landgericht München I hat der Klage der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen den KI-Musikgenerator Suno in weiten Teilen stattgegeben. Das US-Unternehmen darf bestimmte geschützte Musikwerke künftig nicht mehr ohne Einwilligung vervielfältigen. Dasselbe gilt für das Training der KI mit diesen Werken.

Für Musiker, Produzenten und Rechteinhaber ist das relevant, weil ein deutsches Gericht damit erstmals festhält, dass unlizenziertes Training von Audio-KI mit geschützten Werken das Urheberrecht verletzt. Das Gericht stellte zudem eine Schadenersatzpflicht fest.

Das Urteil ist erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig. Die Höhe des Schadenersatzes steht bislang nicht fest.


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GEMA vs. Suno: Die wichtigsten Punkte

  • Das LG München I gab der Klage der GEMA in weiten Teilen statt.
  • Suno muss die unlizenzierte Vervielfältigung bestimmter Werke unterlassen, auch für das KI-Training.
  • Das Gericht stellte eine Schadenersatzpflicht fest, die Höhe steht noch nicht fest.
  • Betroffene Werke: Atemlos, Daddy Cool, Mambo No. 5, Big in Japan, Forever Young & Rasputin.
  • Suno trainierte die KI mit dem kostenlosen Musikangebot von YouTube.
  • Suno lehnte zuvor einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag mit der GEMA ab.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Streitpunkt: Memorisierung gegen maschinelles Lernen

Suno lässt Nutzer Lieder per KI erstellen. Für das Verfahren nutzte die GEMA das Tool selbst und brachte die KI dazu, Songs zu generieren. Nach Darstellung der GEMA unterschieden sich diese kaum von den Originalen, mit denen die KI trainiert wurde.

Die GEMA wertete das als Beleg dafür, dass die Trainingsdaten memorisiert, also abgespeichert wurden. Suno bestritt sowohl die Wiedererkennbarkeit als auch die Speicherung der Lieder im Modell. Das Unternehmen argumentierte zudem, etwaige Verstöße seien den Nutzern zuzurechnen, nicht der Plattform.

Trainiert wurde die KI laut Verfahren mit dem kostenlosen Musikangebot von YouTube. Die GEMA hatte Suno zuvor einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag angeboten, den das Unternehmen ablehnte.

Hintergrund & Ausblick

Der Fall erinnert an eine frühere Klage der GEMA vor derselben Kammer gegen OpenAI, bei der es um Liedtexte von ChatGPT ging. Auch dort entschied das Landgericht in erster Instanz zugunsten der GEMA, OpenAI legte Berufung ein. Die GEMA sprach im Vorfeld von einem europaweit wegweisenden Verfahren.

Das Urteil untersagt allein die unlizenzierte Nutzung der konkret betroffenen Werke, nicht den Betrieb der Plattform in Deutschland. Da das Urteil im Fall GEMA vs. Suno nicht rechtskräftig ist, bleibt der weitere Verlauf offen.

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