Sony und Universal klagen gegen Suno
Neue Vorwürfe gegen das KI-Modell

Sony & Universal Klage gegen Suno
Sony & Universal Klage gegen Suno

Anke HarteVon Anke Harte am 21.09.2026

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Sony & Universal klagen erneut gegen Suno

Universal Music Group und Sony Music Entertainment haben beim Bundesgericht in Boston eine zweite Klage gegen die KI-Musikplattform Suno eingereicht. Gegenstand des Verfahrens sind 60.202 Tonaufnahmen, die Suno laut Klageschrift ohne Lizenz für das Training seiner Modelle genutzt haben soll.

Im Zentrum steht das neue Musik-Modell v6, das Suno kürzlich in Partnerschaft mit Warner Music Group, BMG und Believe veröffentlichte. Die Kläger argumentieren, das Modell sei kein Neuanfang, sondern die „Frucht desselben vergifteten Baumes“. Diese Metapher stammt aus der Klageschrift und beschreibt den zentralen juristischen Vorwurf der Labels.

Für Musiker und Produzenten ist der Fall relevant, weil er die rechtliche Grauzone beim Training generativer Audio-KI betrifft. Es geht um Kontrolle über die eigenen Werke, um Urheberrechte und um die Frage, wie Vergütung im Umgang mit KI-Musik künftig geregelt wird.


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Die Klage im Überblick

  • Kläger: Universal Music Group & Sony Music Entertainment
  • Beklagter: KI-Musikplattform Suno
  • Gegenstand: 60.202 urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen
  • Gericht: Bundesgericht in Boston (District of Massachusetts)
  • Geforderte Strafen laut US-Recht: bis zu 150.000 USD pro Werk bei vorsätzlicher Verletzung
  • Zusätzlich: bis zu 2.500 USD pro Umgehung der YouTube-Anti-Download-Technologie
  • Werke identifiziert über die Erkennungssoftware Audible Magic

Der Vorwurf: Knowledge Distillation

Der Kern der neuen Klage betrifft das Modell v6, das Suno laut Klageschrift teilweise auf den Ergebnissen älterer Modelle aufbaut. Die Labels nennen dabei die Versionen v4 bis v5.5, die nach ihrer Darstellung auf unlizenzierten Aufnahmen trainiert wurden.

Suno erzeugt pro Prompt zwei Tracks. Welchen davon Nutzer auswählen, wird laut Klage als Präferenzdaten gespeichert und floss in die Entwicklung von v6 ein. Die Labels bezeichnen dieses Verfahren als „Knowledge Distillation“, bei dem ein neues Modell das erlernte Verhalten eines Vorgängermodells übernimmt.

Aus Sicht der Kläger beseitigt ein Training auf den Ausgaben eines rechtsverletzenden Modells die Verletzung nicht, sondern ‚wäscht‘ sie nur. Diese Einschätzung ist die juristische Argumentation der Labels und kein gerichtlich festgestellter Sachverhalt.

Sunos Verteidigung & neue Lizenzdeals

Suno beruft sich juristisch auf den Grundsatz „Fair Use“. Nach diesem Standpunkt soll das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschütztem Material eine angemessene Verwendung darstellen.

Chief Product Officer Jack Brody erklärte zum Start von v6, das Modell sei von Grund auf neu trainiert worden und enthalte keine Daten von Universal oder Sony. Für das neue Modell schloss Suno zudem Lizenzdeals mit Warner Music Group, BMG und Believe ab.

Die Labels wenden diese Deals gegen Suno und werten sie als Bestätigung, dass ein Markt für die Lizenzierung von Aufnahmen zum KI-Training existiere. Auch das ist eine Position der Kläger und keine gerichtliche Feststellung.

Streit um den Schaden für den Musikmarkt

In der Klageschrift argumentieren die Labels Sony und Universal, dass KI-generierte Musik um Platzierungen, Aufmerksamkeit und Anteile an den Streaming-Tantiemen konkurriert. Als Beleg verweisen sie auf Daten des Streamingdienstes Deezer, wonach täglich rund 90.000 neue KI-Tracks hochgeladen werden.

Die Kläger stellen den Vorgang als Bedrohung für das gesamte Musik-Ökosystem dar. Diese Bewertung gibt die Sichtweise der beteiligten Plattenfirmen wieder und ist Teil ihrer Argumentation im Verfahren.

Hintergrund: Laufendes Verfahren & Kritik von Musikern

Der neue Prozess steht neben einer ersten Klage aus Juni 2024, die 560 Werke umfasst und sich auf die Fair-Use-Frage konzentriert. Richter F. Dennis Saylor IV lehnte es ab, die 60.202 neuen Werke in dieses Verfahren aufzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Fact Discovery im ersten Fall endet am 30. September.

Zugleich klaffen die Interessen von Labels und Musikern auseinander. Die Musikergewerkschaft AFM verklagte Universal und Warner wegen der KI-Deals, weil Vergütung und Mitspracherecht der Musiker unklar seien. Der Musiker Jason Isbell führt eine Sammelklage wegen der Nutzung von Künstleridentitäten an.

Wie die Klage von Sony und Universal gegen Suno ausgeht, ist offen, da beide Verfahren noch nicht entschieden sind.

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