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Schnurrende Katze verletzt Urheberrecht

YouTube: Schnurrende Katze verletzt Urheberrecht

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»Phantom is pirate purring«

Unablässig werkelt Content-ID – YouTubes voll automatisiertes System zur Aufspürung von Inhalten, die vermeintlich Urheberrecht verletzen. Das ist weit davon entfernt, reibungslos zu funktionieren, so dass immer wieder falsche Anschuldigungen erhoben werden. YouTube-Nutzer Digihaven lud im März des Vorjahres einen einstündigen Loop aus einer zwölfsekündigen Aufnahme seiner schnurrenden Katze Phantom hoch. Kürzlich bekam er eine Nachricht, die in unserer Quelle einfach zu schön umschrieben ist, um sie zu übersetzen: »Phantom is pirate purring« – Content-ID spuckte die Meldung aus, dass hier die musikalische Komposition »Focus« unerlaubt aufgeführt würde.

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So beanspruchten EMI Music Publishing und PRS die Rechte an diesem Kulturgut für sich. Wie Du siehst und hörst, ist das Video zwar nicht gesperrt worden, doch hat man die Monetarisierung der Videoaufrufe deaktiviert.

Digihaven hat Beschwerte eingelegt, was bereits zum Teil von Erfolg gekrönt wurde – zumindest EMI hat sich mittlerweile von der abstrusen Fehlleistung durch Content-ID distanziert.

Unterdessen geht der Samtpföter in die Offensive: »Phantom is currently independent, but looking to sign on with an indie label. Phantom’s lawyer filed a complaint, looking for 10 lbs of catnip in damages.«

Lesermeinungen (8)

zu 'YouTube: Schnurrende Katze verletzt Urheberrecht'

  • P.Chris   13. Feb 2015   11:00 UhrAntworten

    Urheberrecht ist eine wichtige Sache zum Schutz der eigenen Werke. Dieser Ansicht bin ich naturgemäß natürlich auch, aber irgendwo hört der "Spaß" auch auf, wenn es um derlei Dinge wie Vogelgezwitscher oder eben Katzengeschnurre etc. geht.

    Mir wurde auch einmal bei meinem simplen Bermuda-Urlaubsvideo die Tonspur wegen "Meeresrauschen" deaktiviert.
    Habe da aber auch keinen Protest eingelegt, weil mir die Gefahr, einen eventuellen Prozess teuer bezahlen zu müssen (das war damals ein "Youtube-Hinweis"), das Prinzip nicht wert wäre.

    Es wäre eigentlich auch einmal ein gutes Thema für den Delamar-Podcast, welche wirksame "Waffe" man in der Praxis (und nicht in der Theorie) als Youtube-User wirklich hat, wenn der EIGENE Content fälschlicherweise durch Youtube gesperrt wird und man dies aber erfolgreich und relativ "unkompliziert" anfechten möchte.

    Hinweisende Bemerkungen durch Youtube, wie z.B." das man sich einen Einspruch und Einreichung einer Gegendarstellung doch lieber 2xMal überlegen sollte" oder "das dem User Einschränkungen zur Fähigkeit des Anfechtens von Entscheidungen auferlegt werden, wenn der Kanal nicht völlig unbelastet sei (was ja schon damit gegeben ist, weil ein unrechtmäßiger Urheberrechtsanspruch vorliegt)" etc. schrecken natürlich vor Anfechtungen zurück.

    Will man es also wirklich auf sich nehmen, ein evtl. sehr teures Verfahren einzuleiten, nur weil man z.B. wegen eines "Meeresrauschens", bzw. aus dem Grunde des Prinzips Recht erhalten möchte ?!
    Es ist daher die für mich interessante Frage, wie die Praxis und Aussichten bei Anfechtungen hinsichtlich unrechtmäßigen Urheberrechtsansprüchen auf Youtube für den User eigentlich wirklich aussieht.

    Grüße
    Peter

  • Herbert Gauderer   13. Feb 2015   12:34 UhrAntworten

    @Peter: Yepp, genau DAS würde mich auch brennend interessieren. Ich stehe nämlich kurz vor der Situation, Content von mir hochladen zu wollen. Der ist zwar GEMA-gemeldet, aber was wenn der Youtube-Robot zuschlägt?

    Gruß
    Herbert

  • Klaus Feurich   13. Feb 2015   13:46 UhrAntworten

    Herbert, du benötigst eine Freigabe deines Labels und der Gema. Dann kannst du im Zweifelsfall YT belegen, dass du deine Werke verwenden darfst.

    Ich bin zwar kein Gema Mitglied, hab aber für solche Fälle eben diese Freigabe von meinem Label, womit ich das belegen kann. Außerdem sind meine eigenen "Kanäle" (Webseite, YT, SoundCloud) in meinem Artistprofil hinterlegt, so dass bei Recherche über die Content ID diese bereits als zugehörig aufgeführt werden.

  • berliner   14. Feb 2015   13:47 UhrAntworten

    Kapiert doch endlich, dass das Urheberrecht ("wichtig" erst seit dem Internet) nur eine Art der Zensur ist.
    Welcher Urheber ist denn wirklich ein Ur-heber und bedient sich nicht der Vorleistungen anderer? Wer hat das Telefon erfunden? Wieso hatte Leonardo schon einen Prototyp eines Automobils? Adagio for strings......

    • ein Musiker   14. Feb 2015   15:16 UhrAntworten

      Hallo,

      danke danke für den Kommentar - genauso ist es.
      Aber mir geht der Kommentar nicht weit genung. Wieso gibt es bei Erfindungen einen Schutz nur gegen Geld und ebenso Patentschutz nur gegen Geld, während alle Urheber und auch Verwertungsgesellschaften das für lau bekommen? Wieso 70 Jahre nach dem Tod? Warum ist das einen Alterversorgung? Ich bekomme für meine Arbeit auch nur einmal Geld und nicht bis 70 Jahre nach dem Tod. Das ist eine einseitige Bevorzugung. Hey ich bin auch Musiker und veröffentliche meine Musik und kein Erfinder - das sei gesagt nur um hier Verdächtigungen vorzubeugen.
      Content ID habe ich auch bekommen. Auf mein Video. Allerdings hier mal auf eine Videosequenz nicht auf meine Musik darunter. Diese Sequenz ist von der ESA freigegeben. Ich habe mit der ESA Kontakt aufgenommen. Sie haben probiert mir zu helfen - Youtube interessiert es aber nicht. Also wwir reden hier von der ESA selber!!! Auf meine Anfragen bekomme ich keine Antwort. Die ContentID besteht und ich bin völlig wehrlos.
      Wenn wir hier keine Schieflage der Interessen haben, dann weiß ich nicht was man dazu sagen soll. Wie P.Chris vorgeschalgen hat wäre das ein super Thema. Wenn aber nicht mal die ESA was tun kann, wie solltet ihr da mehr rausfinden können was machen kann?

  • Peppi   14. Feb 2015   18:58 UhrAntworten

    Hallo,
    ich habe im umgekehrten Fall versucht Videos, die mich zeigen, löschen zu lassen.
    Hatte auch darauf hingewiesen, dass ich dem Channelbetreiber untersagt hatte mich im film zu zeigen...
    Antwort von YT: Wir können keine Rechteverletzung feststellen!

  • berliner   15. Feb 2015   09:38 UhrAntworten

    Da ich gerade stark erkältet bin, zappe ich mich durch den Schrott des Fernsehens. Die ganzen Karnevalsnarren verhunzen auf 12 öffentlich-rechtlichen Kanälen das sogenannte Urheberrecht, bei DSDS darf jeder XXXXX gegen das angebliche Urheberrecht verstoßen. Bei so einem Stefan Raab Abklatsch auf ARD traten irgendwelche Schlagefuzzis auf mit einem Lied, das man gefühlt schon 1000mal gehört hat. Die öffentliche Wahrnehmung zum Urheberrecht weicht stark von den Realitäten ab, die Urheberrechtsanwälte generieren.

    • Klaus Feurich   15. Feb 2015   14:01 UhrAntworten

      Da fliessen jeweils Lizenzgebühren und Gema-Gebühren, somit wird da dem Urheberrecht genüge getan und es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung.

      Von der Vergewaltigung künstlerischer Werke wollen wie dabei mal absehen. ;)

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