Podcast #10: Musikrecht, Urheberrecht, Sampling & Co.
Ein kleines Jubiläum beim delamar Podcast: die Nummer 10! Und für einen besonderen Podcast braucht man auch ein besonderes Thema. Deswegen sprechen wir zusammen mit Expertin Tina Kuhnwaldt über Musikrecht, Urheberrecht sowie über diverse Fragen zum Thema Sampling!
Musikrecht, Urheberrecht, Sampling & Co.
Vorneweg möchte ich mich ganz herzlich bei unserer Expertin, Frau Tina Kuhnwaldt von der Kanzlei Kuhnwaldt in Darmstadt, bedanken für die Teilnahme an diesem delamar Podcast! Natürlich konnten wir nicht alles aus dem Musikrecht fragen und klären, aber die wichtigsten Themen haben wir für Euch angeschnitten.
Folgende Themen, die für viele Musiker im Musikbusiness interessant sein dürften, haben wir besprochen:
- Was ist Urheberrecht und was wird im Gesetz genau geregelt?
- Welche Rechte hat man an eigenen Kompositionen?
- Wer ist im Sinne des Gesetzes Urheber eines Werkes?
- Darf ich als (Cover-) Band Musik beliebig covern? Welche Rolle spielt hierbei die GEMA?
- Welche Rolle spielt eigene Interpretation / Veränderungen beim Covern?
- Darf ich einfach Samples oder Melodien anderer Songs für meine eigene Komposition übernehmen?
- Wie sieht es mit de Zitatrecht aus? Inwiefern spielen die übergeordneten Ziele einer Veröffentlichung/ Aufführung bzw. kommerzielle Aspekte hierbei eine Rolle?
- Sampling und die 4 Takte bzw. 3 Sekunden Legende
- Verwendung von Sample Libraries in fremden Tonstudios
- Sample Clearance: Wie trete ich mit einem Urheber in Konkakt, wie regel ich das?
- Wie sichere ich meine eigenen Kompositionen ab? Über Post, Anwalt und Notar
- Was kostet eine anwaltliche Hinterlegung?
Eine Menge interessanter Fragen und noch mehr interessante Antworten. Natürlich kratzen wir hier nur an der Oberfläche und deswegen haben wir einen weiteren Podcast für die zweite Jahreshälfte mit dem Thema Musikrecht geplant.
Der Podcast hat eine Länge von etwa 48 Minuten und ist 40 MB groß.
Lass uns Deine Fragen zum Thema wissen! Schick uns eine Email mit Deiner Fragen an fragen [Email-Adresse: fragen(at)delamar.de] und wir werden diese in den nächsten Podcast zum Thema Musikrecht und Urheberrecht mit herein nehmen. Bitte beachtet, dass wir Fragen aus den Kommentaren nicht berücksichtigen können.
Viel Spass!
Musikrecht, Urheberrecht, Sampling & Co. – Podcast
Mehr zum Thema:
22. Apr 2009 | 12:43 Uhr
Glückwunsch! Toller Podcast und netter Gast. Mit der Frage bzgl. Genehmigungspflicht für Coverversionen hättet Ihr Euren Gast ja fast reingeritten am Anfang, wenn Ihr da nicht ausdrücklich nochmal nachgehakt hättet, da gibt es nämlich für Gema-verwaltete Lieder durchaus einen Unterschied, der davon abhängt wie weit das nachgespielte vom Original verfremdet wurde.
22. Apr 2009 | 13:26 Uhr
Die Sache mit Hinterlegen bei Rechtsanwalt vs. Notar hat mich nicht in Ruhe gelassen und ich habe mal einen mir befreundeten Notar angerufen. Ich versuche es mal sinngemäss wiederzugeben: der Unterschied liegt v.a. in der Beweisführung bzgl. des Datums. Bei einem Rechtsanwalt ist man auf die Vertrauenswürdigkeit des Anwaltes angewiesen, aber – wenn der Rechtsanwalt mitspielt – besteht immer noch die Möglichkeit des faulen Eies, wenn die Einreichung zurückdatiert wird. Insofern hat man hier immer noch den unbekannten Faktor Vertrauenswürdigkeit des Rechtsanwaltes drin. Wenn man dagegen bei einem Notar eine Urkunde erstellt, sind die Urkundennummern fortlaufend. D.h. sobald eine Nummer vergeben wird steht auch das Datum fixiert, weil natürlich die Urkundennummern davor und danach auch ein Datum haben. Insofern besteht hier kaum eine Möglichkeit zurückzudatieren oder zu pfuschen bzgl. des Datums.
Übrigens meinte der Notar auch, dass ein Notar nicht unbedingt teurer sein muss als ein Rechtsanwalt je nach Fall. Rechtsanwalt und Notar haben komplett unterschiedliche Gebührenstrukturen und Faustregel ist wohl, dass bei einem bestimmten Gegenstandswert der Notar häufig in Bezug auf diesen Wert günstiger ist als etwas, was diesbzgl. ein Rechtsanwalt bearbeitet.
Angaben ohne Gewähr – ich habe es so wiedergegeben wie ich es verstanden habe.