GEMA: Die GEMA-Vermutung
Die Verwertungsgesellschaft GEMA sorgt immer mal wieder für Turbulenzen in der Musiker-Szene. Vor kurzem gab die so genannte GEMA-Vermutung mal wieder Anlass für Aufregung.
regioactive.de haben einen Artikel veröffentlicht, in dem sie darauf eingehen, was die GEMA-Vermutung denn ist, und wie man sich verhalten sollten, wenn einem ein Brief von der GEMA ins Haus flattert.
Eins vorneweg: wenn ihr eure eigene Musik auf eurer Webseite veröffentlicht, aber keiner der Musikschaffenden Mitglied bei der GEMA ist, dann müsst ihr auch keine GEMA für das Bereitstellen eurer Songs bezahlen. Erst wenn einer der für die Musikproduktion der Songs Verantwortlichen Mitglied bei der GEMA ist, werden GEMA-Gebühren fällig. Cover-Songs sind natürlich GEMA-pflichtig, denn die Songwriter sind ja Mitglieder bei der GEMA.
Mehr zum Thema:
26. Apr 2007 | 00:25 Uhr
ja, die gema…die ist schon eine
[...] Bands und Künstler rund um die Videoplattform YouTube auf den Tisch: YouTube sperrt Videos mit GEMA-Musik nachdem zwischen den beiden Parteien keine Einigung in Sachen Vergütung erzielt werden [...]