EU-Gericht revidiert die Zustimmung zur Fusion von Sony und BMG

Wie bereits gestern bekannt wurde hat das Europäische Gericht in Luxemburg in erster Instanz die kartellrechtliche Genehmigung zur im Jahre 2004 vollzogenen Fusion von Sony und BMG für nichtig erklärt.

In der Urteilsbegrüdung hieß es, dass die Wettbewerbshüter nicht hinlänglich bei der Prüfung des Antrags hätten zeigen können, dass das fusionierte Unternehmen keine Monopolposition habe.

Mit dem Urteil unterstützte das Gericht die Position von Impala, einer internationalen Vereinigung unabhängiger Musiklabels.
Sony BMG hat eine Woche Zeit, um alle, zur erneuten Prüfung benötigten, Papiere vorzulegen.

Das Urteil könnte auch Einfluss auf die eventuell bevorstehende Fusion von EMI und Warner nehmen.

Aus der Sicht eines Musikkonsumenten kann ich dieses Urteil erstmal nur gutheissen. Subjektiv empfinde ich die Musikindustrie für zunehmend ideenlos und habgierig. Da kann etwas Konkurrenz sicher nicht schaden und uns als Konsumenten sicherlich am wenigsten.

Schauen wir also wie sich die Sache weiterentwickeln wird.

 
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