Musikverlag kassiert bei »Happy Birthday« zu Unrecht ab – wird der Song gemeinfrei?

Musikverlag kassiert bei »Happy Birthday« zu Unrecht ab - wird der Text nun gemeinfrei?

Für den Text von »Happy Birthday« sollen jahrzehntelang zu Unrecht Tantiemen einkassiert worden sein. Wird der Song nun gemeinfrei? | Bild: Timothy Tsui [beschnitten, CC BY-SA 2.0]

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Zankapfel »Happy Birthday«

Jahrezehntelang kassierte der der Musikverlag Warner/Chappell Music Tantiemen für den Text zu »Happy Birthday«, ohne die Rechte daran zu besitzen. So jedenfalls das vorläufige Urteil eines US-Gerichts im September des Vorjahres. Nun soll verhindert werden, dass statt Warner in Zukunft noch andere Parteien für die Aufführung entlohnt werden müssen.

Laut einer Vereinbarung, die das Gericht noch akzeptieren muss, wird Warner/Chappell fortan auf weitere Tantiemenforderungen verzichten. Der Verlag muss nun bis zu 14 Millionen US-Dollar zurückzahlen. 33 Prozent (4,62 Mio. US$) gehen an die Anwälte der Kläger, während rund 10 Mio. in einen Fonds zur Entschädigung weiterer Parteien wandern.

Als Geschädigte können alle jene anerkannt werden, die nach dem 3. September 1949 Tantiemen für den Text zu »Happy Birthday« zahlten. Darunter fallen auch Parteien, die an ausländische Vewertungsgesellschaften (z.B. die GEMA) gezahlt haben.

Falls das Gericht den Vergleich vorläufig annimmt, kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. Sofern das Geld reicht, wird voll entschädigt, es gibt aber auch die Möglichkeit, ausdrücklich zu widersprechen. Letzteres eröffnet die Optuin, Warner/Chappell zu verklagen und eventuell höhere entschädigt zu werden. Bleibt von den zehn Millionen etwas übrig, wandert der Rest zurück zu Warner/Chappell.

Dreist gewinnt!

Die zehn Millionen sind lediglich ein Bruchteil dessen, was der Musikverlag über Jahrzehnte hinweg einkassiert hat – geschätzt werden 46 bis 51 Millionen. Dreistigkeit siegt eben doch, denn selbst im für den Verlag ungünstigsten Fall bleibt immer noch ein satter Gewinn von gut 30 Millionen übrig.

Ferner könnte sich der Prozess noch über Jahre hinziehen. Ganz zu schweigen davon, dass ein Berufungsgericht die Entscheidung, dass der Verlag keine Rechte an »Happy Birthday« besäße, wieder aufheben könnte. Auch könnten lange zurückliegende Schädigungen verjähren.

»Happy Birthday« bald gemeinfrei?

Die Sachlage ist zu kompliziert, um sie hier gebührend zu behandeln. Zum Beispiel beanspruchen unterdessen auch zwei Stiftungen das Recht für sich.

Abschließend wollen wir hier nur noch darauf hinweisen, dass alle Beteiligten anstreben, den englischsprachigen Text zu »Happy Birthday« für gemeinfrei (Public Domain) zu erklären. Es bleibt spannend – klar ist bisher nur, dass Warner/Chappell Music die Rechte eben nicht besitzt.

Lesermeinungen (2)

zu 'Musikverlag kassiert bei »Happy Birthday« zu Unrecht ab – wird der Song gemeinfrei?'

  • Joe_CGN   11. Feb 2016   12:26 UhrAntworten

    Es ist schon interessant, dass da überhaupt ein gericht die Urheberschaft für den Text anerkennt. ich dachte immer, einem Werk müsse eine gewisse "schöpferische Gestaltungshöhe" innewohnen, bevor es als solches registriert werden kann. Dies war bei dem Text von Happy Birthday noch nie der Fall. Anders sieht es mit der Musik aus, die steht hier aber ja nicht zur Debatte.

  • Alan   12. Feb 2016   13:19 UhrAntworten

    Bei Warner, bzw. der Rechtsabteilung Chappel hat man eh den Eindruck, das man erst einmal alles in Besitz nimmt und auch noch ankreidet, was einem selbst nicht gehört.
    Die kurioseste Erfahrung die ich einmal mit W/C z.B. auf einen Youtube Kanal machte, war, das der Text einer meiner Stücke als "Paul McCartney Titel" identifiziert und die Tonspur zum Video deaktiviert wurde... nur, das ich allerdings ein reines Instrumentalstück (ohne Text) zu einem Video beisteuerte und es obendrein als klassisches Musikstück so viel mit einen McCartney Titel zu tun hatte, wie Kaugummipapier mit der Relativitätstheorie.

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