FAQ
Funkfrequenzen – Änderungen im UHF-Band durch LTE

Funkfrequenzen

Wie sich Funkfrequenzen für Musiker geändert haben und welche warum aktuell zu empfehlen sind.

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FAQ Funkfrequenzen

Rückblick: Einige Frequenzbereiche im UHF-Band (790-814 MHz bzw. 838-862 MHz) wurden für Funkübertragungen im Live-Bereich genutzt. Per Handsender (Funkmikrofon), Drahtlossystem (Gitarre) oder für In-Ear-Monitoring. Für die Nutzung dieser Frequenzen war weder eine Anmeldung noch eine Urkunde nötig.

Seit Anfang 2016 sind diese Funkfrequenzen aber für LTE-Signale (mobiles Internet) vorgesehen. So kann es zu Signalstörungen bei »alten« Drahtlos-Mikrofonen, In-Ear-Monitoring-Systemen etc. kommen. Außerdem überschneiden sich nun manche der für Funkstrecken genutzten Frequenzbereiche mit denen für DVB-T (digitales Fernsehen), auch wenn der Ausbau für diese Sendeanlagen rückläufig ist.

Im Folgenden findest Du die zur Audioübertragung freigegebenen Frequenzbänder gemäß den Bestimmungen der Digitalen Dividende I und II sowie der VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk). Unterteilt in anmeldefreie und anmeldepflichtige Funkfrequenzen – alle Infos, zu welcher Kategorie Du zählst und welche Frequenzbänder warum (nicht) zu empfehlen sind, findest Du jetzt …

Achtung: Die folgenden Informationen sind für Deutschland gültig. Die Regelungen für Österreich und die Schweiz weichen teils davon ab.

Anmeldefreie Funkfrequenzen

Die folgenden Funkfrequenzen sind anmeldefrei nutzbar – man spricht von »Allgemeinzuteilung«.

Sie gelten für die private Anwendung oder semiprofessionelle Nutzung im kleineren Rahmen. Bei Musikern betrifft das Nutzer von drahtlosen Mikrofonen, Gitarren-Übertragungssystemen und In-Ear-Monitoren – zusammengefasst im sogenannten PMSE-Bereich (»Program Making and Special Events«).

FrequenzbereichGängige Bezeichnungen und AnmerkungenGültig bis …
174 – 230 MHzVHF-Band31.12.2025
823 – 832 MHzLTE-Mittenlücke »ML 800«31.12.2025
863 –  865 MHzISM-Band bzw. EU-Band, europaweit harmonisiert31.12.2023
1.785 – 1.805 MHzLTE-Mittenlücke »ML 1G8«31.12.2025
1.880 – 1.900 MHzDECT-Bereich »1G9«31.12.2025
2.400 – 2.483,5 MHzWLAN-Band, »2G4«31.12.2023

Private und semiprofessionelle Anwender sind z.B. …

  • Semiprofessionelle Bands
  • Alleinunterhalter
  • Hobby-DJs
  • kleine Verleih-Setups
  • Privatveranstaltungen
  • Event-Gastronomie
  • Kirchengemeinden mit wenigen Drahtlosmikrofonen

Das Wichtigste über anmeldefreie Funkfrequenzen

Die Fristen für die Allgemeinzuteilung der anmeldefreien Funkfrequenzen werden wahrscheinlich verlängert. Auf der sicheren Seite bist Du mindestens bis zu den oben angegebenen Stichtagen.

Die Störanfälligkeit durch Einstreuungen fremder Signale ist auf anmeldefreien Funkfrequenzen potentiell höher als auf anmeldepflichtigen. Wie hoch sie tatsächlich ist, hängt jedoch auch stark vom Gerät ab – digitale Funksysteme können so manche Ungereimtheit sehr gut ausbügeln.

Shure GLXD24R/B58 - Drahtloses Mikrofon für Funkfrequenzen im 2,4-GHz-Bereich

Das digitale Shure GLXD24R/B58 für Funkfrequenzen im anmeldefreien 2,4-GHz-Bereich

Die höchste Wahrscheinlichkeit für störungsfreien Betrieb besteht aktuell in der hohen Mittenlücke ML 1G8. Langsam aber sicher bieten mehr und mehr Hersteller Funkstrecken für diesen Funkfrequenz-Bereich an.

Die Übertragungsreichweite im 2G4-Bereich ist etwas geringer (typischerweise 30 m, maximal 60 m).

Anmeldepflichtige Funkfrequenzen

Es folgen die zur Audioübertragung im PMSE-Bereich vorgesehenen, anmeldepflichtigen Frequenzbereiche. Natürlich können professionelle Anwender auch die anmeldefreien nutzen, doch mit deren kleineren Frequenzbereichen können keine großen Setups betrieben werden.

Die Bundesnetzagentur gewährt stets eine komplette Bereichszuteilung, also eine Genehmigung für alle der im folgenden aufgelisteten Funkfrequenzen.

FrequenzbereichAnmerkungen
470 – 608 MHz
614 – 703 MHz
733 – 758 MHz
758 – 788 MHzZuteilung event- und standortbezogen
791 – 821 MHzZuteilung event- und standortbezogen

Professionelle Anwender sind z.B. …

  • Professionelle Bands
  • Opern, Stadt- und Konzerthallen, Freilichtbühnen, Schauspielhäuser, Stadien etc.
  • Tourende Musicals oder Theatergruppen mit eigenem Equipment
  • Verleiher für Tour-, Medien und Eventtechnik
  • Ü-Wagen (privatwirtschaftlicher Betrieb)
  • Messen & Kongresszentren
  • Schulen und andere Bildungseinrichtungen
  • Kirchengemeinden

Das Wichtigste über anmeldepflichtige Funkfrequenzen

Der Frequenzbereich 470 – 694 MHz ist bis mindestens zum 31.12.2030 für die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen, In-Ear-Monitoring-Systemen und Gitarrenübertragung vorgesehen.

Die Funkfrequenzen oberhalb von 694 werden MHz zunehmend durch die LTE-Signale der Anbieter von mobilen Internetzugängen besetzt.

Ergo: Wir raten dringend zu einem System, das (auch) anmeldepflichtige Funkfrequenzen unter 694 MHz nutzen kann.

Shure QLXD14 - Gitarren-Funksystem für anmeldepflichtige Funkfrequenzen

Shure QLXD14 – Ein professionelles Gitarren-Funksystem für anmeldepflichtige Funkfrequenzen

Wo kann ich Funkfrequenzen anmelden?

Die Anmeldung erfolgt bei einer der Außenstellen der Bundesnetzagentur, die für deine Region in Deutschland zuständig ist. Eine Karte der möglichen Stellen, an die Du dich wenden musst, findest Du hier:

» Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4)

Was kostet die Anmeldung?

  • Einmalige Gebühr: 130,- Euro (Laufzeit: 10 Jahre)
    • Für weitere Funksysteme im selben Jahr: 65,- Euro
  • Jährliche Gebühr pro Sender: 10,- Euro
  • Öffentliche Einrichtungen (Schulen etc.) sind von den Gebühren befreit!

Die Anzahl der anzugebenden Sender auf einer Urkunde bezieht sich auf die Anzahl der Sender, die bei einer Produktion gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Bei mehreren »gleichzeitigen« Produktionen werden entsprechend mehrere Urkunden benötigt. Auf der Produktion muss zum Nachweis mindestens eine Kopie der Zuteilungsurkunde für diese Funkstelle mitgeführt werden. Desweiteren ist eine Kopie des Mietvertrages der zeitweiligen Überlassung mitzuführen, wenn Du Funkmikrofone (ver-)mietest.

Eine Frequenzzuteilung ist nicht teilbar. Somit sind für mehrere gleichzeitige Produktionen an verschiedenen Standorten mehrere Zuteilungen notwendig. Beim Betrieb ohne eine gültige Urkunde und der Feststellung durch den Messdienst der Bundesnetzagentur wird in der Regel eine Rechnung über den Messeinsatz erstellt. Der Betrag beläuft sich üblicherweise auf ca. 1.500 Euro.

Funkfrequenzen gelten nicht mehr – was tun?

Für Nachzügler: Hast Du erst jetzt bemerkt, dass der Frequenzbereich deiner alten Funkstrecke nicht mehr genutzt werden darf. Oder dass die Übertragung nicht mehr möglich ist? Dann findest Du hier Rat …

Neu kaufen oder auf neue Funkfrequenzen umrüsten?

Oben findest Du alle wichtigen Anhaltspunkte zum Neukauf eines Systems für die passende Funkfrequenz.

Hersteller wie Shure und Sennheiser bieten indes die Möglichkeit einer Umrüstung deines Funksystems. Sender und Empfänger werden für die erforderlichen Frequenzen fitgemacht, wobei die Kosten je nach Equipment stark variieren.

À propos Kosten:

Kann ich für die Änderungen entschädigt werden?

Hast Du deine Funkanlage(n) zwischen 1. Januar 2012 (für gemeinnützige oder öffentlich-rechtlichen Anwender: 1. Januar 1997) und dem 31. März 2015 angeschafft? hast, erhältst Du eventuell eine Entschädigung. Die Möglichkeit besteht noch bis zum 31.12.2019.

Diese Punkte müssen erfüllt sein:

  • Besitzer von Funkanlagen im Bereich von 470 – 694 MHz werden nur entschädigt, wenn die ursprüngliche Nutzung nicht mehr möglich ist
  • Dein Funksystem muss mindestens 410,- Euro (Netto) gekostet haben
  • Die Frequenzzuteilung muss vor dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein

Hier kannst Du den Antrag stellen:

» BAV – Antragstellung (Online-Portal)

Fazit & Ausblick zum Thema Funkfrequenzen

Bis Ende Dezember 2030 hast Du Planungssicherheit: Der Bereich von 470 – 694 MHz kann bis dahin definitiv für professionelle Funksysteme genutzt werden, wobei Störungen vergleichsweise unwahrscheinlich sind.

Für mehr Sicherheit sind im Zweifel Systeme zu empfehlen, die eine hohe Schaltbandbreite aufweisen, also ein großes Spektrum möglicher Frequenzbereiche abdecken. Ferner sind digitale Funkstrecken attraktiv, da sie eine höhere Fehlertoleranz aufweisen und eine dichtere Staffelung von mehreren Kanälen im Frequenzraum bieten.

Was den anmeldefreien Bereich anbelangt, tendiert unsere Empfehlung verstärkt zu Modellen für den 2,4-GHz-Bereich, da diese – Stand jetzt – wohl noch weitaus länger als zehn Jahre gängig sein werden.