Darfst Du deine Gitarre mit Tropenholz noch verkaufen? CITES II

Ratgeber: Gitarre mit Tropenholz verkaufen

Möchtest Du deine Gitarre mit Tropenholz verkaufen? In unserem Ratgeber zu CITES II erfährst Du, ob Du das darfst.

Was ist CITES?

Die Abkürzung CITES steht für »Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora«. Es handelt sich hierbei um ein Artenschutzübereinkommen, das diverse Holz- und Tierarten unter Schutz stellt. Das Ziel lautet, die Existenz von Wildtieren und Pflanzen nicht weiter zu bedrohen.

Nach der bereits 1992 unter strengsten Schutz gestellten Holzart Rio Palisander sind seit dem 2. Januar 2017 zusätzlich weitere Holzarten streng geschützt. Darunter fallen auch einige, die bis Dato im Musikinstrumentenbau beliebt waren und ungehemmt verwendet wurden.

Das hat schon im Vorfeld für viel Aufregung bei Musikern, Fachhandel und Industrie gesorgt.

Um welche Holzarten geht es?

Konkret geht es dabei vor allem um alle Arten von Palisander, auf die die Instrumentenbauer nach dem Verbot des Rio-Palisander ausgewichen sind. Aber auch Bubinga-Hölzer, die sich in letzter Zeit zum Beispiel im Schlagzeugbau größerer Beliebtheit erfreuen, sind betroffen. Eine aktuelle Liste der durch CITES geschützten Holzarten findest Du auf der Seite des zuständigen Bundesamtes für Naturschutz.

Was genau aber ist nun verboten? Auf was musst Du achten, wenn Du ein Musikinstrument mit diesen Hölzern besitzt, verkaufst, damit handelst oder einfach nur Musik machst? Sind nur Unternehmen oder auch Privatpersonen betroffen?

CITES II - Um welche Hölzer für Gitarre & Co. geht es?

CITES betrifft vor allem Palisander und Bubinga – was das konkret bedeutet, liest Du im Folgenden …

Gute Nachrichten für Musiker

Für Musiker ändert sich erst einmal gar nichts – selbst wenn sie ein Instrument besitzen, in dem geschützte Edelhölzer verarbeitet wurden. Der private Besitz solcher Instrumente ist weder strafbar noch melde- oder nachweispflichtig.

Auch der öffentliche Auftritt bei einem Konzert mit einem »Palisander-Instrument« ist unproblematisch. Ein Konzert wird von den Behörden in diesem Zusammenhang nicht als kommerzieller Job im Sinne von Handel oder Gewerbe, sondern als künstlerische Darbietung eingestuft.

Aufatmen: Besitz & Auftritt sind legal

Die private und öffentliche Nutzung des Instrumentes, sei es Geige, Flöte, Gitarre oder Trommel fällt damit nicht unter die verschärften Bestimmungen von CITES. Es ist nicht illegal, solange es dabei nicht um eine Werbe- oder Verkaufsveranstaltung für das Instrument selbst geht.

Weder Keith Richards noch Heinz Müller brauchen also zu fürchten, dass ihre schöne alte Gibson, Fender oder Martin von der Bühne runter beschlagnahmt wird und schon gar nicht Instrumente jüngeren Baujahres.

In der Praxis

Niemand muss eine Rechnung oder einen anderen Ursprungsnachweis für das Instrument mitführen oder in seinem Gig-Bag aufbewahren. Nochmal: In diesem Rahmen hast Du keine Nachweispflicht!

Auslandsreisen erlaubt, aber …

Wenn ich als Musiker mein Instrument mit ins EU-Ausland mitnehme, brauche ich unbedingt eine Bescheinigung! Im einfachsten Fall ist das die sogenannte »Wanderbescheinigung« für aktive Musiker bzw. Ensembles.

Dabei ist die Schweiz gesondert zu betrachten, hier gibt es neue Regelungen seit April 2017.

Handel verschärft

Komplexer wird die Sache dann, wenn ich ein Instrument verkaufen oder kaufen möchte, in dem geschützte Hölzer verarbeitet wurden. In diesem Fall geht es im weiteren Sinne bereits um Handel.

Bei Werbung & Verkauf greift CITES

Und genau der soll durch CITES ja unterbunden werden, weil er als Ursache für die Vernichtung ganzer Edelholz-Wälder ausgemacht wurde. So werden nach Schätzungen von Interpol zwischen 15 und 30 Prozent aller Bäume, die in den Welthandel kommen, entweder illegal abgeholzt oder aufgrund gefälschter Lizenzen vertrieben.

Auch wenn der Anteil an Edelhölzern, die bisher in den Instrumentenbau gingen, vergleichsweise gering ist angesichts des gigantischen Raubbaus an der Natur, gelten die verschärften Handelsbedingungen auch hier. Dabei gibt es allerdings enorme Unterschiede in der Dokumentationspflicht zwischen einem Musiker, der mal eine Gitarre verkaufen möchte und dem professionellen Fachhandel.

Privater Instrumentenverkauf legal?

Beispiel: Ich möchte eine Les Paul mit Griffbrett aus Rio-Palisander verkaufen. Diese Holzart ist seit 1992 streng geschützt. Dann muss ich nachweisen können, dass mein Instrument bereits vor Inkrafttreten der Schutzverordnung legal in meinem Besitz war – oder danach von mir legal erworben wurde.

Wenn man dieses Datum nicht genau weiß, nimmt man das Einfuhrdatum oder das Herstellungsdatum des Instrumentes.

Der Verkauf ohne Legalitätsnachweise stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Stichdaten sind 1992 und 2017

Neben dem Nachweis, dass dieses Instrument bereits vor 1992 gebaut und ordnungsgemäß erworben wurde, muss es auch angemeldet sein. Bis zum 31.12.2016 lief die Voranmeldung, ab 1.1.2017 ist eine Rechnung bzw. ein Beleg mit CITES-Nachweis zwingend erforderlich!

Das Gleiche gilt nunmehr auch für Instrumente, die bis zum 2. Januar 2017 in meinen Besitz gelangt sind und die neuerdings geschützten Holzarten enthalten.

CITES II - Wie muss das Holz eines Instruments dokumentiert sein?

Wie erfährst Du, ob deine Gitarre CITES-geschütztes Holz enthält? Lies weiter …

Keine Dokumente, was nun?

Was kannst Du tun, wenn keine Dokumente über ein Instrument vorhanden sind? Ob im betreffenden Instrument wirklich geschützte Hölzer verarbeitet sind und wann es hergestellt wurde, lässt sich im Zweifelsfall beim Hersteller/Vertrieb unter Angabe der Seriennummer erfragen. Die dürfte irgendwo auf dem Instrument zu finden sein.

Im Extremfall führt der Weg zu einem Herkunftsnachweis über einen amtlich anerkannten Gutachter (also wenn es weder Rechnung noch Herstellerangaben gibt). Wer amtliche Gutachten zu Deinem Instrument anfertigen darf, erfährst Du bei der zuständigen Behörde Deines Wohnortes. Hier findest Du die Kontaktdaten für alle Bundesländer.

Ist tatsächlich Rio-Palisander im Instrument verbaut, muss ein Beweis dafür erbracht werden, dass ich das Instrument schon vor 1992 besessen habe – zum Beispiel durch eine beglaubigte Zeugenaussage. Wenn der Nachweis des berechtigten Eigentums vor 1992 nicht gelingt, dann ist der Verkauf oder Kauf der Gitarre illegal und darf nicht durchgeführt werden.

Wird man erwischt, kann das zur Beschlagnahmung des Instrumentes führen. Mit Stichtag 2. Januar 2017 gilt das gleiche Prozedere für alle Palisander-Holzarten und einige mehr (siehe Liste).

Kein Kauf ohne verbindlichen Herkunftsnachweis!

Wichtig ist für Musiker deshalb, ab jetzt beim Instrumentenkauf immer darauf zu achten, dass entsprechende Vermerke zum Herkunftsnachweis den Kaufdokumenten zu entnehmen sind. Materialart und Menge, Herkunft und das richtige Datum müssen aufgeführt werden. Nur damit kannst Du als Käufer immer nachweisen, dass das Instrument legal erworben wurde.

Ab einem (Einkaufs-)Wert des geschützten Holzes, der 250 Euro (in Summe im Instrument verbaut) übersteigt, ist eine Dokumentation der Bauteile, der Materialien und der auf das Gramm genauen Gewichtung für den Käufer Pflicht.

Fachhandel in der Pflicht

Der professionelle Instrumentenhandel ist nunmehr dazu verpflichtet, genauestens seine Bestände an Musikinstrumenten mit den Anteilen an geschützten Holzarten nach Gewicht und Verwendung zu dokumentieren. Er muss ihre legale Herkunft nachweisen, damit nachvollziehbar wird, dass bei diesen Instrumenten nicht illegal geschütztes Holz verarbeitet wurde.

Ab einem Materialwert von 250 Euro (Holzeinkauf) ist eine Erhebung und Weitergabe der Daten des Käufers in Form einer ausführlichen Rechnung Pflicht. Der Käufer benötigt in der Regel den Nachweis, dass es sich um CITES-Artikel handelt und die entsprechende CITES- bzw. Vorerwerbsnummer (ggf. auf dem Kassenbeleg).

Bei einem Materialwert von weniger als 250 Euro reicht ein beleghafter Nachweis (Kassenbon) aus. Anhand der verpflichtenden CITES-Dokumentation kann der Kauf auch jederzeit (binnen 10 Jahren) seitens des Herstellers bestätigt und nachgewiesen werden.

CITES II - sdfsdf

Prognose: Gitarren mit Palisander werden kostbar, jene mit Ahorn, Esche & Co. hingegen häufiger

Zukünftig kein Holz mehr für edle Gitarren?

Werden also zukünftig noch Instrumente hergestellt, in denen besonders schützenswerte Hölzer laut CITES verbaut werden? Generell ist das natürlich möglich, wenn dabei auf registrierte und zertifizierte Altbestände der Hölzer zurückgegriffen wird. Diese müssen legal vor dem 2. Januar 2017 erworben worden sein. Instrumentenbauer mit Zugriff auf Lagerbestände sind da klar im Vorteil.

Allerdings müssen sie alle Holzbestände erfassen und ihre Herkunft sowie ihr Alter nachweisen. Außerdem wird darüber Buch geführt, wofür welches Material verbaut wurde bzw. wer das Instrument erworben hat.

Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung innerhalb Deutschlands ist das mitunter ein ungeheurer Mehraufwand, der jeglicher Bezahlbarkeit spottet – Ämter und Behörden regeln das deutschlandweit bislang sehr unterschiedlich und selbst die EU-Richtlinien werden regional teils unterschiedlich »interpretiert«. Manche Bestände müssen sogar mit Fotodokumentation gemeldet werden. Der Teufel liegt in der Willkür der Auslegung der einzelnen Stellen.

Das führt dazu, dass Hersteller und Lieferanten auf andere Materialien ausweichen. Wir werden beim Instrumentenbau mehr und mehr nicht geschützte Holzarten wie zum Beispiel Wenge, Esche oder Ahorn sehen. Von den klanglich sehr guten Ergebnissen dabei kann sich jeder beim Fachhandel überzeugen.

Innovation und Umweltschutz

CITES ist gut für Natur und Umwelt und eine Herausforderung für Industrie und Handel, die mit Geschick und Innovationskraft sicher die passenden Lösungen finden werden. Es wird auch in der Zukunft gute und schöne Gitarren geben.

Wer jedoch bereits ein Instrument aus Rio-Palisander oder Bubinga sein Eigen nennen darf, wird sich freuen. Seit dem 2. Februar 2017 werden diese mit zunehmendem Tempo jeden Tag ein wenig wertvoller.

Infos

Alle amtlichen Auskünfte und Informationen zu den neuen Schutzbestimmungen nach CITES und über die für dich zuständige Behörde sowie den Nachweis amtlicher Gutachter bekommst Du von den freundlichen Mitarbeitern beim …

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
E-Mail: info@bfn.de